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    Zahl des Monats September 2016  227  0 Kommentare 52 Prozent

    Berlin (ots) - 52 Prozent der in den ersten acht Monaten 2016
    ausgeschriebenen Rabattvertragslose zielen auf einen exklusiven
    Rabattvertrag mit nur einem einzigen Hersteller ab.

    - Für den Großteil des Generikamarktes bestehen Rabattverträge.

    - Die Krankenkassen entscheiden eigenverantwortlich, ob sie für
    einen Wirkstoff Rabattverträge exklusiv mit einem einzigen
    Hersteller oder mit mehreren Unternehmen schließen.

    - In den ersten acht Monaten setzen die Krankenkassen in 52
    Prozent der ausgeschriebenen Rabattvertragslose auf
    Rabattverträge mit ausschließlich einem einzigen Unternehmen.

    Insight Health hat die in den ersten acht Monaten von den
    Krankenkassen ausgeschriebenen Rabattvertragslose analysiert: Für 609
    der ausgeschriebenen Fachlose war der Vertragsschluss mit zwei bis
    drei Unternehmen - eine sogenannte Mehrfachvergabe - geplant. Bei 680
    der ausgeschriebenen Fachlose setzen die Krankenkassen auf exklusive
    Rabattverträge. Das sind 52 Prozent aller Fachlose, bei denen nur ein
    Unternehmen pro Los mit der Versorgung der Patienten beauftragt
    werden soll.*

    Damit ist jeder zweite Rabattvertrag nicht gegen negative
    Auswirkungen von Lieferengpässen auf die Patientenversorgung
    abgesichert. Denn fällt ein exklusiver Rabattvertragspartner aus,
    setzt dieser Lieferengpass oft eine Kaskade in Gang, die für die
    Patienten wie auch die Partner der Lieferkette, Generikaunternehmen,
    Apotheken und Großhändler, zu erheblichen Problemen und Mehraufwand
    führt.

    Die Mehrfachvergabe hat dagegen den Vorteil, dass bei
    Lieferengpässen eines Herstellers die weiteren Rabattvertragspartner
    einspringen und die Versorgung der Patienten übernehmen können. Der
    Großhandel bleibt lieferfähig und die Apotheke kann die Patienten mit
    Rabattvertragsprodukten versorgen - ohne den gesamten bürokratischen
    Aufwand von Dokumentationspflichten und die drohenden Retaxationen
    der Krankenkassen auf Grund von Lieferengpässen fürchten zu müssen.
    Selbst die Krankenkassen profitieren von der Mehrfachvergabe: durch
    eine sicherere Versorgung der Patienten und durch höhere
    Umsetzungsquoten bei den Rabattverträgen.

    Eine generelle Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen hat daher
    Vorteile für den Patienten und alle an der Versorgung beteiligten
    Stakeholder. Daher sollten Krankenkassen Generikarabattverträge
    generell mit mehr als nur einem Unternehmen abschließen.

    * Nicht in die Auswertung mit aufgenommen wurden Fachlose, bei
    denen aus den Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig erkennbar war,
    mit wie vielen Unternehmen pro Fachlos Rabattverträge abgeschlossen
    werden sollten und die sogenannten Open-House-Ausschreibungen.

    OTS: Pro Generika e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/54604
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

    Pressekontakt:
    Bork Bretthauer
    Geschäftsführer
    Pro Generika e.V.
    Tel. 030/81616090
    info@progenerika.de / www.progenerika.de /
    www.twitter.com/progenerika


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