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    EANS-Adhoc  573  0 Kommentare S IMMO AG / S IMMO beschließt Aktienrückkauf

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    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
    adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
    Emittent verantwortlich.
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    Aktienrückkauf
    28.09.2016

    Der Vorstand der S IMMO AG hat heute beschlossen, ein
    Aktienrückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zu starten. Das
    Volumen beläuft sich auf bis zu 669.171 Aktien (das entspricht 1 %
    des derzeitigen Grundkapitals). Derzeit hält die Gesellschaft 190.003
    Stück eigene Aktien (rund 0,28 % des derzeitigen Grundkapitals). Das
    Programm beginnt am 04.10.2016 und endet am 09.12.2016.

    Der Kaufpreis darf nicht mehr als 5 % über dem durchschnittlichen
    Börsenkurs der dem jeweiligen Rückerwerb vorausgehenden drei
    Börsentage an der Wiener Börse liegen und maximal EUR 10,30 betragen
    (der größtmögliche, dem Programm zugewiesene Geldbetrag beträgt somit
    rund EUR 6,9 Mio.). Der Rückkauf erfolgt über die Wiener Börse/XETRA
    zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.

    Der Rückkauf erfolgt über ein Kreditinstitut. Das Kreditinstitut hat
    seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der
    Gesellschaft unabhängig von der Gesellschaft zu treffen und die in
    Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
    vom 08.03.2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.

    Gemäß § 5 Abs 1 und 2 Veröffentlichungsverordnung 2002 werden
    nachstehende Angaben veröffentlicht:

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der
    03.06.2016.

    2. Die Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
    03.06.2016 gemäß § 82 Abs 8 BörseG.

    3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 04.10.2016 und endet spätestens am
    09.12.2016.

    4. Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien
    (Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250).

    5. Die S IMMO AG beabsichtigt, bis zu 669.171 Stückaktien, das entspricht 1
    % des Grundkapitals, zurückzukaufen.

    6. Höchster Gegenwert je Stückaktie: kumulativ

    (i) 5 % über dem durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf
    vorausgehenden drei Börsentage an der Wiener Börse

    (ii) EUR 10,30

    Niedrigster Gegenwert je Stückaktie: EUR 1,00

    7. Der Rückkauf erfolgt über die Wiener Börse zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8
    AktG zulässigen Zweck.

    8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsenzulassung der
    Aktien der S IMMO AG.

    Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die S IMMO AG wird die
    Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2002
    (Details zu durchgeführten Transaktionen bzw. allfällige Änderungen des
    Rückkaufprogramms) durch Veröffentlichung auf ihrer Website unter
    www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf erfüllen.

    Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4
    und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002. Sie ist insbesondere kein
    öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien und begründet keine
    Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO
    Aktien anzunehmen.

    Rückfragehinweis:
    Investor Relations:
    Andreas J. Feuerstein
    phone: +43 1 22795-1125
    mobile: +43 664 818 07 09
    e-mail: andreas.feuerstein@simmoag.at

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: S IMMO AG
    Friedrichstraße 10
    A-1010 Wien
    Telefon: +43 1 22795-0
    FAX: +43 1 22795-91125
    Email: office@simmoag.at
    WWW: www.simmoag.at
    Branche: Immobilien
    ISIN: AT0000652250
    Indizes: ATX Prime, IATX
    Börsen: Amtlicher Handel: Wien
    Sprache: Deutsch






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