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    DGAP-Adhoc  480  0 Kommentare Strategische Unternehmensentscheidung (deutsch)

    Strategische Unternehmensentscheidung

    Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung

    29.09.2016 12:48

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die Gesellschaft wurde gestern durch die Constantin Medien AG, Deutschland,

    informiert, dass deren Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen haben, den

    Constantin Medien-Konzern strategisch neu auszurichten. Constantin Medien

    beabsichtigt eine Fokussierung auf die Segmente Sport sowie Sport- und

    Event-Marketing. Ebenso wird die Veräusserung des Segments Film angestrebt,

    auch gegen den Willen der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft.

    Die Entscheidungskompetenz für einen Verkauf des Segments Film fällt in den

    Kompetenzbereich des Verwaltungsrats der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat

    hat in der Vergangenheit mit Ausnahme von D. Hahn eine solche strategische

    Neuausrichtung der Highlight-Gruppe klar abgelehnt, da durch den Verkauf

    des Segments Film erhebliche Klumpenrisiken für die Highlight-Gruppe

    entstehen, welche den Fortbestand der Highlight-Gruppe gefährden könnten.

    Die Zerschlagung der heutigen Highlight-Gruppe zugunsten der

    Mehrheitsaktionärin Constantin Medien AG wird aufgrund der offensichtlichen

    Interessenskonflikte, den unrealistischen Synergieerwartungen und den nicht

    absehbaren negativen Auswirkungen auf die verbleibenden Geschäftsbereiche

    weder als unternehmerisch sinnvoll noch als rechtlich zulässig angesehen.

    Die von der Mehrheitsaktionärin anvisierte Veräusserung ganzer

    Geschäftssegmente wie auch die im Nachgang dazu vorgesehene Verlagerung der

    Management- und Entscheidungskompetenzen zur Mehrheitsgesellschafterin ist

    nicht im Interesse der Gesellschaft und insbesondere der

    Minderheitsaktionäre und wurde deshalb vom Verwaltungsrat mit Ausnahme von

    D. Hahn abgelehnt.

    Über welche Stimmrechte an der Gesellschaft die Constantin Medien AG zum

    heutigen Zeitpunkt tatsächlich verfügt, ist derzeit Gegenstand eines

    hängigen Gerichtsverfahrens.

    Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG ist gemäss den geltenden

    gesetzlichen Bestimmungen zur Gleichbehandlung der Aktionäre und zur

    umsichtigen Führung der Gesellschaft wie auch ihrer Gruppengesellschaften

    im Interesse aller Aktionäre verpflichtet. Der Verwaltungsrat wird sich aus

    diesem Grund gegen unrechtmässige Kompetenzüberschreitungen wie auch gegen

    eine Gefährdung der Ertragskraft der Gesellschaft sowie eine Aushöhlung der

    Rechte der Minderheitsaktionäre mit geeigneten Massnahmen im Interesse der

    Gesellschaft und deren Aktionäre zur Wehr setzen.

    Für weitere Informationen:

    HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG

    Investor Relations

    Netzibodenstrasse 23b

    CH-4133 Pratteln

    Tel. : +41-61-816 96 91

    E-Mail : ir@hlcom.ch

    29.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Highlight Communications AG

    Netzibodenstrasse 23b

    4133 Pratteln

    Schweiz

    Telefon: +41 61 816 96 96

    Fax: +41 61 816 67 67

    E-Mail: ir@hlcom.ch

    Internet: www.hlcom.ch

    ISIN: CH0006539198

    WKN: 920299

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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