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Dr. Greger & Collegen: René Lezard - Anleihegläubiger werden zur Kasse gebeten, Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht Kündigungsmöglichkeit (deutsch)
Dr. Greger & Collegen: René Lezard - Anleihegläubiger werden zur Kasse gebeten, Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht Kündigungsmöglichkeit
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache/Anleihe
Dr. Greger & Collegen: René Lezard - Anleihegläubiger werden zur Kasse
gebeten, Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht Kündigungsmöglichkeit
29.09.2016 / 15:01
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München/Regensburg, 29.09.2016 - Mit aktueller ad-hoc-Mitteilung vom
27.09.2016 veröffentlichte die René Lezard Mode GmbH Pläne zu einer
umfassenden Restrukturierung ihrer gesamten Finanzverbindlichkeiten. Dabei
sollen auch die Anleihegläubiger umfassende Zugeständnisse machen.
Das Unternehmen aus Schwarzach am Main hatte im Jahr 2012 die Anleihe unter
der ISIN/WKN DE000A1PGQR1 / A1PGQR mit einer Verzinsung von 7,25%
emittiert. Geplant war eine Laufzeit bis 25.11.2017.
Im Rahmen einer schriftlichen Abstimmung vom 17.10.2016 um 0:00 Uhr bis
20.10.2016 um 8:00 Uhr sollen die Anleihegläubiger nun entscheiden, ob die
Anleihebedingungen in zentralen Punkten geändert werden. Nach Angaben der
Emittentin soll hierbei u.a. über eine Laufzeitverlängerung bis zum Jahr
2050 abgestimmt werden. Zudem sollen die Anleihegläubiger über einen
Teilverzicht auf 40 % des ausstehenden Nominalbetrages der Anleihe
abstimmen. Darüber hinaus wird die Zinsfreiheit der Anleihe bis zum Ablauf
des 31.12.2025 zur Abstimmung gestellt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan
Greger empfiehlt betroffenen Anleihegläubigern, die geplanten Änderungen
kritisch zu hinterfragen: "Betroffen sind die zentralen Punkte der Anleihe
- diese sollten nicht ohne angemessenen Ausgleich in derart schwerwiegendem
Umfang beschnitten werden."
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte"
als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht"
ausgezeichnet wurde und bereits zahlreiche Anleihegläubiger anderer
Mittelstands-Emittenten vertritt, empfiehlt betroffenen Anleihegläubigern,
die Kündigungsmöglichkeiten jetzt überprüfen zu lassen: "Unserer Ansicht
nach handelt es sich bei den geplanten Änderungen um eine sogenannte
"allgemeine Schuldenregelung" im Sinne der Anleihebedingungen", so
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. "Bei einer Kündigung haben
die Anleihegläubiger dann den Anspruch, den von ihnen gehaltenen vollen
Nominalbetrag zurückzufordern. Dieser Anspruch kann und sollte dann
umgehend durchgesetzt werden."
Betroffene Anleihegläubiger können sich kostenlos unter folgender Adresse:
https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/
bzw. folgender E-Mailadresse:
RL-anleihe@dr-greger.de
bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.
Registrierte Anleger erhalten kostenlos alle Informationen über ihre
rechtlichen Möglichkeiten.
Kontakt:
Rechtsanwälte
Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web: www.dr-greger.de
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