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    DGAP-News  519  0 Kommentare Dr. Greger & Collegen: René Lezard - Anleihegläubiger werden zur Kasse gebeten, Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht Kündigungsmöglichkeit (deutsch)

    Dr. Greger & Collegen: René Lezard - Anleihegläubiger werden zur Kasse gebeten, Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht Kündigungsmöglichkeit

    DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache/Anleihe

    Dr. Greger & Collegen: René Lezard - Anleihegläubiger werden zur Kasse

    gebeten, Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht Kündigungsmöglichkeit

    29.09.2016 / 15:01

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    München/Regensburg, 29.09.2016 - Mit aktueller ad-hoc-Mitteilung vom

    27.09.2016 veröffentlichte die René Lezard Mode GmbH Pläne zu einer

    umfassenden Restrukturierung ihrer gesamten Finanzverbindlichkeiten. Dabei

    sollen auch die Anleihegläubiger umfassende Zugeständnisse machen.

    Das Unternehmen aus Schwarzach am Main hatte im Jahr 2012 die Anleihe unter

    der ISIN/WKN DE000A1PGQR1 / A1PGQR mit einer Verzinsung von 7,25%

    emittiert. Geplant war eine Laufzeit bis 25.11.2017.

    Im Rahmen einer schriftlichen Abstimmung vom 17.10.2016 um 0:00 Uhr bis

    20.10.2016 um 8:00 Uhr sollen die Anleihegläubiger nun entscheiden, ob die

    Anleihebedingungen in zentralen Punkten geändert werden. Nach Angaben der

    Emittentin soll hierbei u.a. über eine Laufzeitverlängerung bis zum Jahr

    2050 abgestimmt werden. Zudem sollen die Anleihegläubiger über einen

    Teilverzicht auf 40 % des ausstehenden Nominalbetrages der Anleihe

    abstimmen. Darüber hinaus wird die Zinsfreiheit der Anleihe bis zum Ablauf

    des 31.12.2025 zur Abstimmung gestellt.

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan

    Greger empfiehlt betroffenen Anleihegläubigern, die geplanten Änderungen

    kritisch zu hinterfragen: "Betroffen sind die zentralen Punkte der Anleihe

    - diese sollten nicht ohne angemessenen Ausgleich in derart schwerwiegendem

    Umfang beschnitten werden."

    Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte"

    als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht"

    ausgezeichnet wurde und bereits zahlreiche Anleihegläubiger anderer

    Mittelstands-Emittenten vertritt, empfiehlt betroffenen Anleihegläubigern,

    die Kündigungsmöglichkeiten jetzt überprüfen zu lassen: "Unserer Ansicht

    nach handelt es sich bei den geplanten Änderungen um eine sogenannte

    "allgemeine Schuldenregelung" im Sinne der Anleihebedingungen", so

    Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. "Bei einer Kündigung haben

    die Anleihegläubiger dann den Anspruch, den von ihnen gehaltenen vollen

    Nominalbetrag zurückzufordern. Dieser Anspruch kann und sollte dann

    umgehend durchgesetzt werden."

    Betroffene Anleihegläubiger können sich kostenlos unter folgender Adresse:

    https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

    bzw. folgender E-Mailadresse:

    RL-anleihe@dr-greger.de

    bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.

    Registrierte Anleger erhalten kostenlos alle Informationen über ihre

    rechtlichen Möglichkeiten.

    Kontakt:

    Rechtsanwälte

    Dr. Greger & Collegen

    Dr.-Leo-Ritter-Str. 7

    93049 Regensburg

    Tel.: 0941 / 630 99 60

    Fax: 0941 / 630 99 620

    Web: www.dr-greger.de

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    29.09.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    507277 29.09.2016




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