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    Achten Sie auf die Risk-Taker!  1059  0 Kommentare Aktionäre von Banken - aufgepasst!

    Das Bankgeschäft ist hart geworden, da die klassische Zins-Einnahmeseite erodiert und die Ausgabenseite durch ständig neue regulatorische Anforderungen dem klassischen Banker den Garaus bereiten könnte. Die Aufsichtsbehörden, Kritiker nennen diese auch gerne abschätzig „Wachschläfer“, haben sich in einer jüngst beschlossenen Leitlinie „für eine solide Vergütungspolitik“ wieder einige Kalauer geleistet, die bei Licht betrachtet nur für Karnevalisten zum Lachen sind. Der Rest der Betroffenen hat jedoch arg zu knabbern. Die „Institutsvergütungsverordnung der BaFin“ ist ja an sich nichts Schlimmes, geht es im Kern doch darum, dass Bonizahlungen im Verhältnis von Gewinn zu Risikolage einer Bank stehen müssen. Doch das neuste Werk der Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA hält Begriffe wie „Risk-Taker-Identifikation“ und „Clawback-Mechanismus“ bereit, wo Kopfschütteln noch die mildeste Kommentarvariante ist. Jedes Institut, nicht nur die wenigen systemrelevanten, müssen nun in ihrem Hause die Risk-Taker - also die Banker, die Risiken nehmen und hieraus versuchen, Geschäft für die Bank zu machen - identifizieren, wohl auch katalogisieren und am besten aus der Bankmannschaft extrahieren, damit das Risiko ein Gesicht bekommt, in welches man im Schadensfall sowohl medial als auch arbeitsrechtlich reinschlagen kann. Im Mittelalter hieß dies schlicht, eine Person  an den Pranger stellen.

    Für jeden Anleger, der in Bankaktien long oder short sein möchte,  heißt es nun also,  nur noch die Risk-Taker ausfindig zu machen und darauf den Kauf oder Verkauf einer Aktie abzustellen. Schließlich ist der Risk-Taker ja das böse Risiko für eine Bank. Sie spüren den Hohn in diesen Zeilen, denn als ein seit mehr als einer Dekade am Markt tätiger Börsenjournalist ist mir selten so ein Käse in Papierform dargereicht worden wie die jüngste EBA-Leitlinie. Trotzdem viel Spaß noch am Aktienmarkt!

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