KTG Agrar
Hier die Ergebnisse der Gläubigerversammlung!
Liebe Leser,
bei der KTG Agrar SE fand inzwischen die erste Gläubigerversammlung statt. Diese wurde vom Amtsgericht Hamburg durchgeführt und dort wurden einige wichtige Beschlüsse gefasst. Da bei der KTG Agrar die Eigenverwaltung im laufenden Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, bestimmt nun der Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus, welcher Kurs bei der Insolvenz gefahren werden soll. Und Herr Denkhaus stellte den Antrag, das Börsenlistung sowohl der Aktien als auch der beiden Anleihen (es geht hier um die Papiere mit der ISIN DE000A1H3VN9 und der ISIN DE000A11QGQ1) zum Jahresende einzustellen. Damit könnten die Kosten für das Börsenlisting gespart werden – doch die Aktionäre und Anleihengläubiger haben danach keine Möglichkeit mehr, ihre Papiere über eine Börse zu verkaufen. Diesem Antrag stimmte die Gläubigerversammlung zu. Außerdem:
Das Unternehmen soll stillgelegt werden
Und auch dem Antrag auf Stilllegung wurde zugestimmt. Damit war es das dann mit der KTG Agrar SE, die in ihrer derzeitigen Form nicht weitergeführt wird. Die wesentlichen Beteiligungen bzw. Geschäftsfelder des Unternehmens sind ohnehin bereits verkauft worden. Was mit dem Rest geschehen wird, darüber soll nun ein fünfköpfiger Gläubigerausschuss entscheiden, der ebenfalls auf der Gläubigerversammlung gewählt wurde. Es bleibt abzuwarten, was dieser in den kommenden Wochen entscheiden wird. Und ob dann letztlich zumindest für die Anleihengläubiger noch überhaupt etwas bleiben wird, steht auch in den Sternen.
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Ein Gastbeitrag von Peter Niedermeyer.
Herzliche Grüße
Ihr Robert Sasse