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    Börsen-Zeitung: Willkür statt Rechtssicherheit, Kommentar zu Aixtron

    von Ulli Gericke

    Frankfurt (ots) - Es ist gutes Recht eines Staates, zu prüfen, ob

    der Erwerb von mindestens 25% eines Unternehmens durch einen

    außereuropäischen Investor die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im

    Land gefährdet. So formuliert im deutschen Außenwirtschaftsgesetz,

    das nur in seltenen Ausnahmefällen eine Beschränkung oder Untersagung

    eines Anteilskaufs erlaubt. Wie ernst der Gesetzgeber diese

    Einschränkung nimmt, zeigt sich darin, dass einem Veto gegebenenfalls

    die gesamte Bundesregierung zustimmen muss.

    Gutes Recht eines Staates ist es auch, Regeln zu installieren, die

    unfaire Wettbewerbsbedingungen beenden, wie sie beispielsweise China

    praktiziert. So tritt das Reich der Mitte einerseits hierzulande als

    Großinvestor auf, der - wie Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel

    vermutet - anhand einer "strategischen Liste" ganz gezielt

    interessante, weil Know-how-starke Betriebe aufkauft. Umgekehrt

    werden hiesigen Unternehmen in Fernost aber massenhaft Steine in den

    Weg gelegt und eigene Aktivitäten blockiert. Dass Gabriel die

    Übernahme erst des Roboterbauers Kuka und jetzt des angeschlagenen

    Spezialmaschinenherstellers Aixtron zum Anlass nimmt, Eckpunkte für

    neue, faire Übernahmeregeln vorzulegen, ist ganz und gar in Ordnung.

    Nicht in Ordnung ist dagegen, wenn das Wirtschaftsministerium im

    September erst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den

    Aixtron-Bieter Fujian Grand Chip Investment erteilt, diese aber

    wenige Wochen später widerruft - und zwar ohne jegliche Begründung.

    Angesichts des laufenden Verfahrens könne man keine weiteren Angaben

    machen, werden Fragen abgebügelt. Ihre Hoheit Sigmar Gabriel soll

    nicht beim Regieren gestört werden, soll das wohl heißen. Erst später

    wurde dann über Medien lanciert, dass die Regierung bis dahin nicht

    bekannte sicherheitsrelevante Informationen erhalten habe, die mit

    anderen Ressorts geprüft worden seien und schließlich zur Rücknahme

    der Unbedenklichkeitsbescheinigung geführt hätten.

    Das mag sein, vielleicht. Doch warum wird dies weder dem

    Unternehmen noch der Öffentlichkeit erläutert? Warum die

    Geheimniskrämerei auf Kosten der Rechtssicherheit für Aixtron, für

    den chinesischen Käufer und für die Aktionäre? Sollten hier Punkte

    gesammelt werden für die angestrebte Verschärfung des

    Außenwirtschaftsgesetzes und speziell gegen chinesische Investoren,

    ging dieser Versuch gehörig schief. Mit behördlicher Willkür kann

    Rechtssicherheit nicht entstehen.

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    Telefon: 069--2732-0

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