Urteil im Karlsruher Atomverfahren am 6. Dezember
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit zwischen Energiekonzernen und der Bundesregierung um eine mögliche Entschädigung für den beschleunigten deutschen Atomausstieg verkündet das Bundesverfassungsgericht am 6. Dezember sein Urteil. Das wurde am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt.
In dem Verfahren streiten Eon , RWE und Vattenfall für ihre Ansicht, dass die energiepolitische Kehrtwende nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 einer Enteignung gleichkommt. Damals hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung eine erst im Vorjahr beschlossene Laufzeitverlängerung für die 17 deutschen Nuklearmeiler wieder rückgängig gemacht. Acht Anlagen durften zudem überhaupt nicht mehr hochgefahren werden.
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Die Verfassungsklagen sollen nach Auffassung der drei Großversorger die Grundlage schaffen für weitere Schadenersatzprozesse. Verhandelt wurde am 15. und 16. März (Az.: 1 BvR 2821/11, 321/12, 1456/12)./sem/DP/stb