Verkehrsministerium irritiert
VW auf Konfrontationskurs? Autobauer will nicht gegen EU-Recht verstoßen haben
Volkswagen will in der Abgas-Affäre nicht gegen EU-Recht verstoßen haben und geht damit auf Konfrontationskurs sowohl mit dem Verkehrsministerium als auch der EU-Kommission. Widerlegt sich der deutsche Autobauer selbst?
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Volkswagens jüngsten Äußerungen widersprochen, wonach der Konzern in der Abgasaffäre nicht gegen europäisches Recht verstoßen habe. „Wir teilen
die Auffassung von VW nicht“, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums der Tageszeitung „Die Welt“. Der Wolfsburger Konzern hatte am Donnerstag erklärt, dass die sogenannten
Abschalteinrichtungen in den manipulierten Dieselmotoren in der EU nicht illegal gewesen seien. „Die in Fahrzeugen mit einem EA 189-Motor enthaltene Software stellt nach Auffassung von Volkswagen keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar“, hatte ein VW-Sprecher gesagt.
Rückruf manipulierter Fahrzeuge auch in Deutschland
Die Äußerung von VW widerspricht auch dem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), wonach die manipulierten Fahrzeuge auch in Deutschland zurück in die Werkstätten müssen. „Das KBA hat festgestellt, dass VW illegale Abschalteinrichtungen verwendet“, sagte der Sprecher des Verkehrsministeriums laut „Welt“. Im Bericht der Untersuchungskommission zur Abgasaffäre, die Dobrindt eingesetzt hatte, ist laut dem Ministerium festgehalten, dass „die unzulässige Abschalteinrichtung in ihrer Wirkung durch Messungen nachvollzogen werden“ konnte. Deshalb habe die Behörde den Rückruf angeordnet.
Verbot von Abschalteinrichtungen im „Wortlaut und Geist nach eindeutig“
Auch die EU-Kommission zeigte sich am Freitag verwundert von den VW-Äußerungen. „Wir haben die Medienberichte über Volkswagens eigene juristische Interpretation mehr als ein Jahr nach der
Enthüllung des Gebrauchs von Abschalteinrichtungen in Tausenden Autos gelesen“, sagte ein Sprecher der Kommission. „Das Verbot von Abschalteinrichtungen im EU-Recht ist dem Wortlaut und dem Geist
nach eindeutig.“ Es liege in der Verantwortung der nationalen Behörden, dieses Verbot durchzusetzen.
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VW selbst hat Strafanzeige gegen Unbekannt nicht zurückgezogen
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig laufen weiterhin. „Die Rechtsauffassung, dass Volkswagen mit den Dieselmotoren nicht gegen europäisches Recht verstoßen habe, hat das
Unternehmen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig bislang nicht vorgetragen“, sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Klaus Ziehe der Zeitung. VW selbst hatte nach Bekanntwerden der
Manipulationen zu Ermittlungen aufgefordert. „Volkswagen hat die im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zusammenhang mit der Dieselaffäre eingereichte Strafanzeige gegen
Unbekannt nicht zurückgezogen“, sagte Ziehe. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. „Zu Beginn der Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig in allen Fällen eine umfangreiche
rechtliche Prüfung vorgenommen“, sagte der Sprecher. „Diese Prüfungen ergaben jeweils einen Anfangsverdacht dahin, dass bestimmte Mitarbeiter von VW gegen Strafgesetze verstoßen haben könnten.“