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     947  0 Kommentare Ihr Finanzamt bringt Fonds bald in die Defensive – Aktien bleiben erste Wahl

    Über das Investmentsteuerrecht wird seit geraumer Zeit gesprochen. Dabei sollte es primär nur um die steuerliche Angleichung von verschiedenen Fonds gehen. Nun wurde publik, dass auch der Bestandsschutz für Altinvestments hinsichtlich Abgeltungsteuer zumindest aufgeweicht wird.

    Während vor 2009 erworbene Aktien zumindest bislang weiterhin von der alten Regelung zur Spekulationsfrist profitieren werden, soll für Fonds diese Regelung 2017 auslaufen. Zwar muss niemand seine Anteile dann verkaufen, um die alten Steuervorteile zu genießen, aber es wird schwieriger. Per Jahreswechsel 2017/18 sollen die Fondsanteile als neu angeschafft im Depot vermerkt werden. Für Gewinne die ab dann anfallen gibt es nur noch eine Freigrenze von 100.000 Euro. Wenn es also um größere Anlagesummen infolge langer Zeiträume (etwa für die Rente) geht, fällt künftig die 25-prozentige Abgeltungsteuer auf die Gewinne an.

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    Aber: Die Reform hat etwas gutes, denn Anleger müssen und sollten im kommenden Jahr über ihre Investments nachdenken. Fonds aus der Zeit vor 2009 mögen vielleicht absolut gesehen eine tolle Rendite erzielt haben, aber rechnet man diese einmal aufs Jahr herunter, dürften viele dieser hohen Renditen in sich zusammen fallen.

    Ein Beispiel: Ein Fondsinvestment verteuert sich in zehn Jahren um 80 Prozent. Unter Berücksichtigung des Zinseszinses ergibt das eine jährliche Rendite von 6 Prozent. Dank der Altanlage kann man Steuern vernachlässigen. Ordentlicher Gewinn.

    Doch aufgepasst: Künftig muss man hierauf Steuern zahlen (Vorausgesetzt die Freigrenze greift nicht mehr). Das sind dann 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Da wäre es doch ganz gut, wenn die 6 Prozent bereits die Rendite nach Steuern wären.

    Das kann ihnen niemand versprechen. Aber die langfristigen Renditen mit Aktien liegen nachweislich bei 7 bis 8 Prozent. Zieht man hier die Abgeltungsteuer ab, kommt man auf die genannten Werte oder knapp darunter. Dazu muss man sich allerdings vom Investieren in Fonds verabschieden und statt dessen sich auf Direktinvestments in Aktien einlassen. Entweder per ETF in einen Index wie den DAX oder S&P 500.

    Alternativ denkbar sind auch die zehn dividendenstärksten Titel eines Index. Eine Anpassung der Anlage muss dann nur einmal im Jahr vorgenommen werden. Bequemer geht es nicht. Wer mehr Zeit in seine Geldanlage investieren möchte kann sich natürlich auch mehr Mühe machen. Aber wir wollten nur einmal zeigen, dass es auch durchaus mit kleinem Zeitaufwand geht.

    In diesem Sinne,
    weiterhin viel Erfolg bei der Geldanlage

    Ihre dieboersenblogger.de-Gründer
    Christoph A. Scherbaum & Marc O. Schmidt

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    Bildquelle: dieboersenblogger.de



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    Christoph Scherbaum M.A. und Diplom-Betriebswirt Marc Schmidt sind die Gründer von dieboersenblogger.de. Der Social-Börsenblog wurde Ende 2008 im Zeichen der Finanzkrise von den zwei Finanzjournalisten gegründet und hat sich seither fest in der Börsenmedienlandschaft etabliert. Heute schreibt ein gutes Dutzend Autoren neben Christoph Scherbaum und Marc Schmidt über Aktien, Geldanlage und Finanzen. Weitere Informationen: www.dieboersenblogger.de.
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    Verfasst von 2Die Börsenblogger
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