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    DGAP-Adhoc  1292  0 Kommentare AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Abgabe der CFIUS-Entscheidung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten (deutsch)

    AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Abgabe der CFIUS-Entscheidung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten

    AIXTRON SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Firmenübernahme

    18.11.2016 22:38

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Abgabe der

    CFIUS-Entscheidung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten

    Herzogenrath, 18. November 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ:

    AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die

    Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Prüfungszeitraum, in dem das

    Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) das

    Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH (GCI) unter dem

    Gesichtspunkt US-nationaler Sicherheitsinteressen untersucht hat, am 17.

    November 2016 um 24.00 Uhr EST (18. November 2016, 6.00 Uhr MEZ) abgelaufen

    ist.

    CFIUS hat keine abschließende Freigabeentscheidung getroffen, sondern der

    Grand Chip Investment GmbH und AIXTRON mitgeteilt, dass seiner Ansicht nach

    ungelöste US-nationale Sicherheitsbedenken hinsichtlich der geplanten

    Transaktion bestünden. CFIUS hat die Parteien ferner darüber informiert,

    dass es beabsichtigt, dem US-Präsidenten zu empfehlen, die Freigabe nicht

    zu erteilen, da nach Auffassung von CFIUS keine angemessene Möglichkeit

    bestünde, den von CFIUS angenommenen US-nationalen Sicherheitsbedenken

    mittels der bisher von den Parteien vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen zu

    begegnen. Infolgedessen hat CFIUS den Parteien nahegelegt, die Rücknahme

    des CFIUS-Antrags zu beantragen und die gesamte Transaktion aufzugeben.

    Sowohl GCI als auch AIXTRON haben entschieden, der Rücknahmeempfehlung des

    CFIUS nicht zu folgen. Im Einklang mit den CFIUS-Regularien hatte dies zur

    Folge, dass das Verfahren zur Entscheidung an den US-Präsidenten abgegeben

    wurde. Der US-Präsident hat nun 15 Kalendertage Zeit, über die Ablehnung

    oder Freigabe der geplanten Transaktion zu entscheiden.

    GCI und AIXTRON beabsichtigen, weiterhin aktiv im Verhandlungswege nach

    geeigneten Abhilfemaßnahmen zu suchen, die es CFIUS oder dem US-Präsidenten

    ermöglichen, die US-nationalen Sicherheitsbedenken auszuräumen, oder

    sonstige Lösungen zu finden, die die Parteien in die Lage versetzen, die

    Transaktion durchzuführen. Die Parteien können nicht garantieren, dass

    CFIUS oder der US-Präsident einen weiteren Dialog mit den Parteien führen

    werden oder dass die Parteien geeignete Abhilfemaßnahmen oder sonstige

    Maßnahmen identifizieren und vereinbaren werden können, um die Transaktion

    durchzuführen.

    Kontakt:

    Guido Pickert

    Investor Relations & Konzernkommunikation

    T: +49 (2407) 9030-444

    F: +49 (2407) 9030-445

    invest@aixtron.com

    Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA/AIXC, ISIN DE000A0WMPJ6/

    DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter

    http://www.aixtron.com verfügbar.

    Zusätzliche Informationen

    Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder

    ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren

    dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American

    Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die

    Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip

    Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage

    veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American

    Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen

    Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das

    Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/

    Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der

    AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem

    Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots

    sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter

    www.grandchip-aixtron.com abrufbar.

    Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den

    USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür

    übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von

    Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften

    zulässig ist.

    Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,

    eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit

    zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/

    Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die

    Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der

    jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig

    gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das

    Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot

    geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen

    Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC

    eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter

    www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement

    der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen

    unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.

    18.11.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: AIXTRON SE

    Dornkaulstraße 2

    52134 Herzogenrath

    Deutschland

    Telefon: +49 (2407) 9030-0

    Fax: +49 (2407) 9030-40

    E-Mail: invest@aixtron.com

    Internet: www.aixtron.com

    ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0

    WKN: A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT

    Indizes: TecDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate

    Exchange; Nasdaq

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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