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    PTA-CMS  471  0 Kommentare CA Immobilien Anlagen AG: CA Immo startet weiteres Aktienrückkaufprogramm

    Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 82 Abs. 9 BörseG

    Wien (pta038/23.11.2016/19:50) - 23.11.2016. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2016 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Das Volumen beläuft sich auf bis zu eine Million Stück Aktien (dies entspricht rd. 1% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft) mit einem Höchstlimit von 17,50 EUR je Aktie.

    Im Übrigen hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.

    Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 28. November 2016 und endet spätestens am
    2. Oktober 2018. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Derzeit werden fünf Millionen Stück eigene Aktien gehalten.

    Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter:
    http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/

    Details zum Aktienrückkaufprogramm
    Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:

    Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 3. Mai 2016

    Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 4. Mai 2016, über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung

    Beginn und voraussichtliche Dauer: frühestens am 28. November 2016 bis 2. Oktober 2018

    Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)

    Beabsichtigtes Volumen: bis zu 1.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund 1% des Grundkapitals der Gesellschaft)

    Gegenwert: Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter (Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschluss-kurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.

    Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse

    Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck.

    Auswirkungen auf die Börsezulassung der CA Immobilien Anlagen AG: Keine

    Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA Immobilien Anlagen AG ( http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/) veröffentlicht.

    Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo-Aktien anzunehmen.

    (Ende)

    Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
    Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien
    Land: Österreich
    Ansprechpartner: Mag. Christoph Thurnberger
    Tel.: (+431) 532 59 07 504
    E-Mail: christoph.thurnberger@caimmo.com
    Website: www.caimmo.com

    ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
    Börsen: Amtlicher Handel in Wien

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20161123038 ]





    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
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