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     354  0 Kommentare Erfolg für Klägerin im Streit um Kinderfreibeträge

    HANNOVER (dpa-AFX) - Im Streit um zu niedrige Kinderfreibeträge hat das niedersächsische Finanzgericht die Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsmethode der Bundesregierung angezweifelt. Damit geht der Fall vor das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht gab der 54 Jahre alten Steuerberaterin Reina Becker Recht, die die Klage eingereicht hatte. "Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt", sagte Richterin Georgia Gascard am Freitag in Hannover.

    Becker hatte gegen einen aus ihrer Sicht zu niedrigen Kinderfreibetrag für 2014 geklagt. Ihr seien dadurch mehrere Hundert Euro an Steuervergünstigungen entgangen. Das Finanzgericht stimmte ihr zu und stellte gleich die gesamte Berechnung des Kinderfreibetrags durch die Bundesregierung in Frage./maa/DP/zb






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