EON, RWE – Milliarden Hoffnung!
Es läuft derzeit nicht rund für Angela Merkel. Viele ihrer Entscheidungen fallen der Bundeskanzlerin nachträglich auf die Füße. So auch der impulsgeleitete Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2011. Für die Versorger EON und RWE war dieser Ausstieg überstürzt und unrechtmäßig. Man machte sich daher Hoffnungen auf Entschädigungen in Milliardenhöhe. Zum Teil zu Recht befand nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Aktien befinden sich am Mittag an der DAX-Spitze.
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Die Energiekonzerne stritten gemeinsam mit Vattenfall für die Feststellung, dass die Kehrtwende der Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima einer Enteignung gleichkommt, für die sie nie entschädigt wurden. Für ihre wirtschaftlichen Einbußen forderten die Großversorger Schadenersatz. Mit dem Karlsruher Urteil wollten sie die Grundlage für weitere Prozesse schaffen. Nun steht den Versorgern der Weg zu den Zivilgerichten offen. Möglich ist auch eine außergerichtliche Einigung mit der Bundesregierung. Insgesamt stand eine Summe von bis zu 19 Milliarden Euro im Raum.
Die nun erstreitbare Summe dürfte jedoch deutlich geringer ausfallen. Laut dem Bundesverfassungsgericht steht den Konzernen für die Revision der Atomgesetze im Herbst 2010 keine Entschädigung zu. In Karlsruhe hat man sich seit fünf Jahren mit der Klage der Versorger beschäftigt. Diese litten zuletzt stark unter der nötigen Umstrukturierung. Die Aktie von EON notiert auf Sicht von drei Jahren um 48 Prozent im Minus, die von RWE rund 56 Prozent.
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