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     1187  0 Kommentare Nach Erfolg im Telekom Prozess: So klagen Anleger bei VW ohne Kostenrisiko auf Schadensersatz

    Das BGH-Urteil im Telekom-Prozess zeigt, dass Anleger gute Chancen auf Schadensersatz haben, auch wenn sich die Verfahren lange ziehen können. Im Fall der Abgasmanipulationen (Dieselgate) bei Volkswagen stehen die Chancen nach Ansicht von Experten sogar noch besser als bei der Deutschen Telekom. So gut, dass jetzt mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) erstmals eine Klage ohne Kostenrisiko möglich ist - zumindest dann, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind und Anleger sich beeilen.

    Im September 2015 erlebte der deutsche Aktienmarkt einen der spektakulärsten Kursstürze eines Blue Chips in seiner Geschichte. Was zunächst recht unspektakulär als Meldung in den Abendnachrichten begann, wuchs sich innerhalb weniger Tage zu einem wahren Crash in den Aktien der Volkswagen AG aus. Der Kurs der VW-Aktien fiel nach Bekanntwerden der Manipulationen innerhalb weniger Tage um fast 50 Prozent. Viele Experten sind der Meinung, dass den Aktionären aufgrund der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Regeln Schadensersatz zusteht.

     

    Die Argumentation dahinter ist so simpel wie nachvollziehbar: Die Unternehmensführung von VW wusste spätestens ab Juni 2014, dass die US-Behörden wegen der Abgasmanipulationen ermittelten. Sie unterließ es jedoch, den Kapitalmarkt über diese Tatsache zu informieren. Da es sich dabei um eine kursrelevante Information handelte, verstieß der Vorstand gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Dementsprechend haben Anleger beste Aussichten auf Schadensersatz, wenn sie zwischen Juni 2014 und September 2015 und die Aktien bei Bekanntwerden der Abgasmanipulationen am 18. September 2015 im Depot hatten.

     

    Deswegen bietet die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) jetzt gemeinsam mit einer namhaften Kanzlei für Kapitalmarktrecht und einem Prozessfinanzierer erstmals die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen, ohne dass Anlegern dabei ein Kostenrisiko entsteht.

     

    Das Ganze läuft so: Der Prozessfinanzierer finanziert die Klagen der Anleger. Dem Aktionär entstehen also zunächst keine Kosten. Erst wenn ein Schadensersatz zugesprochen wird, erhält der Prozessfinanzierer davon ein Erfolgshonorar. Von dem gezahlten Schadensersatz erhält der Prozessfinanzierer 33 Prozent, der Rest geht an die Anleger. Gelingt wider Erwarten kein Erfolg, dann bleibt der Prozessfinanzierer auf den Kosten sitzen. Die Anleger haben zwar nichts gewonnen – aber auch nichts verloren.

     

    Folgende Voraussetzungen gibt es: Anleger müssen mindestens 100 VW-Stammaktien oder VW-Vorzüge nach dem 1. Juni 2014 erworben haben und müssen diese am 18. September 2015 – dem Zeitpunkt der Aufdeckung der Abgasaffäre – gehalten haben. Es ist egal, ob die Aktien danach verkauft wurden oder derzeit noch gehalten werden. Im Zuge der Klage wird der sogenannte Kursdifferenzschaden eingefordert. Das ist das Kursminus, das sich unmittelbar aus der Veröffentlichung der Abgasmanipulationen ergeben hat. Es beträgt 61,80 Euro je VW-Vorzugsaktie und 56,20 Euro je Stammaktie.

     

    Der Vorteil: Um diesen Schaden geltend zu machen, muss der Anleger weder das Verschulden von VW beweisen noch, dass er die Aktien nicht gekauft hätte, wenn er von den Manipulationen gewusst hätte. Das macht die Durchsetzung des Schadensersatzes wesentlich leichter. Zudem kann dieser Schadensersatz unabhängig davon verlangt werden, wenn die Aktien noch gehalten werden (also der Schaden noch nicht realisiert ist) oder wenn der effektiv erlittene Schaden geringer ist als der Kursdifferenzschaden.

     

    Doch es gilt, die Verjährungsfrist zu beachten: Diese greift zum Mai 2017. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Anleger aktiv geworden sein, um ihre Ansprüche zu sichern. Deshalb ist die Inanspruchnahme der Prozessfinanzierung nur bis April 2017 möglich. Anleger können sich an die Interessengemeinschaft Widerruf wenden, um kostenlos prüfen zu lassen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Natürlich kann der Schadensersatz auch auf eigenes Risiko (also ohne Prozessfinanzierung) beansprucht werden. In einigen Fällen greift auch eine Rechtsschutzversicherung, die dem Anleger das Kostenrisiko abnimmt.

     

    Grundsätzlich kommt die Forderung nach Schadensersatz für die Besitzer mehrerer Wertpapiere in Frage: VW-Vorzugsaktien und Stammaktien, Porsche-Aktien, Anleihen, die von VW emittiert worden sind sowie Derivate auf Volkswagen. Besonders aussichtsreich ist eine Klage aber für Volkswagen-Aktionäre. Bei anderen Wertpapieren sollten Anleger nach Ansicht von Experten nur dann tätig werden, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

     

    Fazit: Eine Schadensersatzklage erscheint für VW-Aktionäre sehr aussichtsreich, wenn Sie die Papiere im passenden Zeitfenster erworben haben. Dazu sollten die Aktien nach dem 1. Juni 2014 gekauft und zum Stichtag 18. September 2015 gehalten worden sein. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Anspruch unter www.widerruf.info/vw auch ohne Kostenrisiko mit Hilfe einer Prozessfinanzierung umsetzen. 


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Nach Erfolg im Telekom Prozess: So klagen Anleger bei VW ohne Kostenrisiko auf Schadensersatz Das BGH-Urteil im Telekom-Prozess zeigt, dass Anleger gute Chancen auf Schadensersatz haben, auch wenn sich die Verfahren lange ziehen können. Im Fall der Abgasmanipulationen (Dieselgate) bei Volkswagen stehen die Chancen nach Ansicht von Experten sogar noch besser als bei der Deutschen Telekom. So gut, dass jetzt mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) erstmals eine Klage ohne Kostenrisiko möglich ist - zumindest dann, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind und Anleger sich beeilen.

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