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    PTA-HV  869  0 Kommentare Diebold Nixdorf AG: Einladung zur Hauptversammlung

    Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

    Paderborn (pta022/09.12.2016/17:15) - -

    Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft

    Paderborn

    Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB
    ISIN: DE000A0CAYB2

    Einladung zur Hauptversammlung

    Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

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    Montag, 23. Januar 2017, um 11.00 Uhr

    im Hansesaal,
    Schützenhof Paderborn,
    Schützenplatz 1,
    33102 Paderborn

    stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

    I. Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft (mittlerweile firmierend als Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft) und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2016, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015/2016) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

    Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG

    Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. § 175 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht sowie bei einem Mutterunternehmen auch den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entgegennimmt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft und der Konzernabschluss, jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016, wurden vom Aufsichtsrat gebilligt; der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015/2016 ist damit festgestellt. Da auch kein Sonderfall nach § 173 AktG vorliegt, wonach durch entsprechende Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlassen worden ist, braucht die Hauptversammlung im Hinblick auf die vorgenannten Unterlagen nicht zu beschließen.

    Auch hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gesetzlich nicht vorgesehen. Der nach § 171 Abs. 2 AktG schriftlich zu erstattende Bericht des Aufsichtsrats soll die Aktionäre und die Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Prüfung der Abschlussunterlagen unterrichten und ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats über seine eigene Tätigkeit.

    Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn, eingesehen und im Internet unter www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik "Investor Relations", "Hauptversammlung" eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
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