Abschreibung von Wirtschaftsgütern
Entlastung bei Abschreibungen - Union will Grenze für Sofortabzug anheben
In der Unionsfraktion steigt die Zahl der Unterstützer für eine stärkere Entlastung der Unternehmen bei den Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Nachdem sich die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der Unionsfraktion schon Ende November dafür aus gesprochen hatte, die Grenze für den Sofortabzug von geringwertigen Wirtschaftsgütern von derzeit 410 Euro auf 1000 Euro anzuheben, hat sich nun auch die Arbeitsgruppe Finanzen dieser Forderung angeschlossen. Das geht laut „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (F.A.Z.) aus einem Brief hervor, den der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, Christian von Stetten, an seine Mitglieder geschrieben hat.
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Damit steigen die Chancen, dass der Regierungsentwurf für das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz der großen Koalition in diesem Punkt noch geändert werden könnte. „Wir müssen endlich etwas für unsere vielen mittelständischen Betriebe tun“, sagte von Stetten der F.A.Z. Mit der Anhebung der Abschreibungsgrenze werde ein mehr als 50 Jahre unveränderter Wert „an die Realität“ angepasst. Das entlaste die Unternehmen von unnötiger Bürokratie und setze Investitionsanreize. „Wir werden uns nun dafür einsetzen, diesen Beschluss zeitnah mit unserem Koalitionspartner umzusetzen“, heißt es laut F.A.Z. in dem Brief.