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     2396  0 Kommentare Widerrufsjoker: Erwähnung der „Aufsichtsbehörde“ macht Baufinanzierung bei ING Diba, Sparkasse und Co. fehlerhaft

    Bei zahlreichen Baufinanzierungen, die in 2010 und 2011 abgeschlossen wurden, findet sich ein Fehler in der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags, der Verbrauchern eine äußerst lukrative Option bietet, den sogenannten „Widerrufsjoker“. Mit einem Widerruf können sie mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) aus ihrem Darlehen aussteigen und die aktuellen Niedrigzinsen für eine sofortige Umschuldung nutzen. So gehen Sie vor.

    Eigentlich sind es nur zwei Worte, aber sie haben eine große Bedeutung. Denn die Erwähnung der „zuständigen Aufsichtsbehörde“ in der Widerrufsbelehrung eines Kreditvertrags kann dazu führen, dass diese Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Zahlreiche Kreditinstitute (beispielsweise ING Diba, Sparkassen, Volksbanken, Sparda-Banken, Münchener Hyp) haben diesen Fehler in den Jahren 2010 und 2011 begangen. Für Kunden dieser Banken eröffnet sich dadurch eine große Chance. Denn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bedeutet, dass die darin festgehaltene Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Zahlreiche Gerichte haben schon entsprechend geurteilt.

    Verbraucher können ihr Darlehen deswegen noch Jahre nach Abschluss widerrufen, also den Widerrufsjoker ziehen. Sie widerrufen den Kredit und fordern die Rückabwicklung des Darlehens. Durch die stark gesunkenen Zinsen bedeutet dies eine massive Ersparnis. Denn der durchschnittliche Zinssatz einer Baufinanzierung in den Jahren 2010 und 2011 lag bei etwa vier Prozent, teilweise sogar noch höher. Wer dagegen heute eine Baufinanzierung abschließt, zahlt zumeist etwa 1,5 Prozent.

    Eine Ersparnis von 2,5 Prozentpunkten bedeutet bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro immerhin 5.000 Euro weniger Zinsen pro Jahr. Bei einer Restlaufzeit der alten Baufinanzierung von fünf Jahren ergibt sich damit ein realistisches Einsparpotenzial von 25.000 Euro! Bei diesen Summen sollte allerdings klar sein, dass es nicht mit einem freundlichen Schreiben des Kunden an die Bank getan ist. Wer den Widerrufsjoker erfolgreich ziehen will, braucht anwaltliche Unterstützung. Das fängt mit der Prüfung der Widerrufsbelehrung an und geht mit der Umsetzung des Widerrufs weiter.

    Die Interessengemeinschaft Widerruf ist ein Zusammenschluss von betroffenen Verbrauchern und arbeitet mit mehreren Kanzleien zusammen, die auf Bankrecht spezialisiert sind. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Prüfung erfahren Sie unter www.widerruf.info ob Ihr Darlehensvertrag fehlerhaft ist. Ist dies der Fall, dann zeigen wir Ihnen, wie der konkrete Weg zum Ausstieg aus der Baufinanzierung aussieht. Das muss nicht immer eine Klage vor Gericht sein. In vielen Fällen reicht bereits die Einschaltung eines kompetenten Anwalts, um einen außergerichtlichen Kompromiss mit dem Kreditinstitut zu finden.

    Wenn der Anwalt für Sie (nach der kostenlosen Prüfung des Kreditvertrags) tätig werden soll, entstehen natürlich Kosten. In manchen Fällen werden diese von einer Rechtsschutzversicherung übernommen, insbesondere dann, wenn es sich bei der finanzierten Immobilie nicht um einen Neubau und auch nicht um ein vermietetes Objekt handelt. Greift die Rechtsschutzversicherung nicht, dann können Sie mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen lassen, ob eine Prozessfinanzierung in Frage kommt oder der Anwalt auf Basis eines Erfolgshonorars tätig werden kann.

    Verbraucher, die in den Jahren 2010 und 2011 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, sollten daher unter www.widerruf.info kostenlos prüfen lassen, ob der Widerrufsjoker für sie in Frage kommt. Auch später abgeschlossene Kredite können fehlerhaft sein. Jüngste Gerichtsurteile haben auch Finanzierungen aus der Zeit nach 2011 für angreifbar erklärt. 


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Erwähnung der „Aufsichtsbehörde“ macht Baufinanzierung bei ING Diba, Sparkasse und Co. fehlerhaft Bei zahlreichen Baufinanzierungen, die in 2010 und 2011 abgeschlossen wurden, findet sich ein Fehler in der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags, der Verbrauchern eine äußerst lukrative Option bietet, den sogenannten „Widerrufsjoker“. Mit einem Widerruf können sie mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) aus ihrem Darlehen aussteigen und die aktuellen Niedrigzinsen für eine sofortige Umschuldung nutzen. So gehen Sie vor.

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