Banken - Girokonten
Rechtsanspruch auf Girokonto - Tausende neuer Girokonten für Arme
Ein halbes Jahr nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Girokonto in Deutschland wurden bei den Banken schon viele Tausend „Basiskonten“ angelegt, sagte ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (F.A.Z.).
Die Basiskonten, die nicht überzogen werden können, aber Überweisungen und Kartenzahlung ermöglichen, sind für Menschen gedacht, die früher nur schwer an Girokonten kamen. Allein die Frankfurter Sparkasse berichtet, bei ihr seien seit Juni 570 solcher Konten eröffnet worden. Monat für Monat kämen bei dem Institut derzeit netto 75 hinzu. 85 Prozent davon würden von Flüchtlingen eröffnet, sagte ein Sprecher der Sparkasse: „Obdachlose nutzen nur sehr vereinzelt das Basiskonto.“
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) äußerte sich positiv über die Umsetzung der neuen Regelung. Die Einführung laufe „insgesamt ganz gut“, sagte eine Sprecherin. In mehr als
200 Fällen sei bei der Bafin ein Antrag gestellt worden, sie solle die Ablehnung einer Kontoeröffnung durch eine Bank prüfen. In etwas mehr als 70 Fällen habe die Aufsicht erreichen können, dass
der jeweilige Bankkunde trotz der anfänglichen Ablehnung durch die Bank ein Konto eröffnen konnte. Die betroffenen Personengruppen seien Asylsuchende, Bankkunden mit geringer Bonität und Menschen
ohne ständigen Wohnsitz.
Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), sagte der F.A.Z.: „Für eine fundierte Bewertung der Folgen des Gesetzes ist es noch zu früh. Die
bisherigen Rückmeldungen zeigen jedoch ein insgesamt positives Bild.“ Auch Verbraucherschützer äußerten sich wohlwollend: „Wir sind sehr positiv überrascht“, sagte Christina Buchmüller vom
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin. Es gebe allerdings noch zwei „Baustellen“, an denen man arbeiten müsse. Das seien zum einen die hohen Gebühren mancher Institute für das
Basiskonto. Die Verbraucherzentralen haben in diesem Zusammenhang fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Zum anderen sei es für Flüchtlinge immer noch nicht überall einfach, an die notwendigen
Papiere für eine Kontoeröffnung zu kommen. „Immerhin ist die Rechtslage aber mittlerweile eindeutig“, sagte Buchmüller. Anfangs war unklar gewesen, welche Papiere Banken bei der Kontoeröffnung von
Flüchtlingen akzeptieren müssen, wenn diese keinen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass haben. Das Finanzministerium hat das mittlerweile auf dem Verordnungswege geklärt.