msg life AG
Übernahmeangebot, Delisting – lasst die Spiele beginnen!
Die msg life AG (WKN: 513010 / ISIN: DE0005130108) ist ein Spezial-Softwareunternehmen für die Versicherungsbranche und auf dem besten Weg, einen erfolgreichen Turnaround hinzulegen. Ich hatte vor knapp einem halben Jahr erstmals über das Unternehmen berichtet, das aus der Fusion der beiden ehemaligen neuer Markt-Werte FJA und Cor entstanden war, und hatte es als aussichtsreiche Turnaroundsituation bei €2,20 auf meine Empfehlungsliste genommen und kurze Zeit später bei knapp über €2,00 nochmals etwas aufgestockt, als die eigentlich recht ansprechenden Halbjahreszahlen mit einem 10-prozentigen Kurseinbruch quittiert wurden. Seither hat sich das Unternehmen prächtig entwickelt und mit ihm der Aktienkurs. Bis gestern…
Denn gestern gab das Unternehmen eine für seine Aktionäre folgenschwere Meldung heraus. Denn die msg systems AG, mit aktuell ca. 49,09% Anteil die Hauptaktionärin der msg life AG, hat dem Vorstand der msg life AG mitgeteilt, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für alle Aktien der msg life AG abgeben zu wollen. Den Aktionären soll der gesetzlich vorgeschriebene Mindestpreis angeboten werden.
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Normalerweise versetzt ein Übernahmeangebot die Aktionäre in Entzücken, denn üblicherweise wird es mit einer fetten Prämie auf den zuletzt aufgerufenen Aktienkurs garniert. Doch nicht dieses Mal. Denn die Hauptaktionärin will den freien Aktionären lediglich ein Angebot in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises unterbreiten und bei freiwilligen Übernahmeangeboten und bei Pflichtangeboten hat ein Bieter den Aktionären einer Zielgesellschaft eine angemessene Gegenleistung nach §31 Abs. 1 WpÜG anzubieten. Wie eine angemessene Gegenleistung zu berechnen ist, ergibt sich aus den §§3ff. der WpÜG-Angebotsverordnung. Nach §5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung muss die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der durch einen Bieter zu erwerbenden Aktien einer Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots bzw. der Veröffentlichung der Kontrollerlangung entsprechen. Die BaFin ermittelt nun diesen Angebotspreis und im Anschluss daran wird die Hauptaktionärin msg systems AG eine Angebotsunterlage veröffentlichen. Dann steht der Preis fest, zu dem Aktionäre ihre Aktien andienen können.