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    Nach Gesetzesänderung  1188  0 Kommentare Übernimmt DIC Asset die WCM bald komplett?

    Die im Nebenwertesegment der Deutschen Börse SDAX beheimatete Frankfurter DIC Asset AG (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4) ist ein auf Gewerbeimmobilien spezialisiertes Unternehmen und konnte im letzten Jahr einen Überraschungscoup landen, als man klammheimlich knapp 25% am Wettbewerber WCM übernahm. Diese 25-Prozentschwelle stellte eine natürlich Begrenzung dar, denn ein Zukauf über diese Marke hinaus hätte die hohen Verlustvorträge, die WCM aus ihrer Insolvenzphase retten konnte, verbraucht. Bei einem Anteilserwerb von über 50% verfallen sie ganz, zwischen 25% und 50% entsprechend quotal.

    DIC-Asset-Chart: finanztreff.de

    Seit dem Einstieg rätselt alle Welt über das weitere Vorgehen von DIC Asset und die ggf. gemeinsame Strategie mit WCM. Vielleicht stellt WCM ein reines Investment dar mit Aussicht auf üppige Dividendeneinnahmen? Oder WCM könnte Teile des DIC Asset-Portfolios übernehmen? Das einzige, das ausgeschlossen schien, waren weitere Aktienzukäufe. Bis jetzt…

    Denn seit Kurzem ist alles anders. Im Dezember 2016 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz, das die steuerliche Verlustverrechnung bei Anteilserweb neu regelt, das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften. Und zwar rückwirkend ab 1.1.2016. Es wurde ein „fortführungsgebundener Verlustvortrag“ eingeführt, so dass unter gewissen Voraussetzungen kein Wegfall des Verlustvortrags nach §8c KStG mehr erfolgt.

    WCM-Chart: finanztreff.de

    Meine Einschätzung
    Im Gegensatz zu uns dürfte DIC Asset wissen, was sie mit dem WCM-Anteil anfangen wollen. Und sich überlegen, ob sich ein weiterer Zukauf von WCM-Anteilen und ggf. eine Mehrheitsübernahme lohnen könnte. Wohl wissend, dass man mit Karl Ehelerding & Co. starke und potente Gegenspieler im Aktionariat hat, die sich kaum kampflos ergeben werden. Einen geräuschlosen Anteilserwerb, wie seinerzeit beim überraschenden Einstieg, dürfte man kaum nochmals über die Bühne bringen. Aber die neue Gesetzeslage lässt ja auch einvernehmliche Übernahmen bzw. Zusammenschlüsse zu.

    Auf www.intelligent-investieren.net geht es weiter.

    Kissig Ein Beitrag von Michael C. Kissig

    Er studierte nach Abschluss seiner Bankausbildung Volks- und Rechtswissenschaften und ist heute als Unternehmensberater und Investor tätig. Neben seinem Value-Investing-Blog „iNTELLiGENT iNVESTiEREN“ verfasst Michael C. Kissig regelmäßig eine Kolumne für das „Aktien Magazin“.

    Bildquellen: Michael C. Kissig / Pressefoto DIC Asset




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    Christoph Scherbaum M.A. und Diplom-Betriebswirt Marc Schmidt sind die Gründer von dieboersenblogger.de. Der Social-Börsenblog wurde Ende 2008 im Zeichen der Finanzkrise von den zwei Finanzjournalisten gegründet und hat sich seither fest in der Börsenmedienlandschaft etabliert. Heute schreibt ein gutes Dutzend Autoren neben Christoph Scherbaum und Marc Schmidt über Aktien, Geldanlage und Finanzen. Weitere Informationen: www.dieboersenblogger.de.
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    Verfasst von 2Die Börsenblogger
    Nach Gesetzesänderung Übernimmt DIC Asset die WCM bald komplett? Die im Nebenwertesegment der Deutschen Börse SDAX beheimatete Frankfurter DIC Asset AG (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4) ist ein auf Gewerbeimmobilien spezialisiertes Unternehmen und konnte im letzten Jahr einen Überraschungscoup landen.

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