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    IDD  1262  0 Kommentare AfW schließt Klage vorm Bundesverfassungsgericht nicht aus

    Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur IDD gebilligt. Bereits im Dezember wurde Kritik an dem Vorhaben laut. Nun legt der AfW nach.

    Noch sei nicht alles verloren, macht AfW-Vorstand Frank Rottenbacher deutlich. Schließlich sei das Gesetz noch nicht in Kraft, sondern der Kabinettsbeschluss starte lediglich das parlamentarische Verfahren. (siehe Zeitplan hier) Dennoch habe der Gesetzgeber eine wichtige Chance vertan. Nun gehe es also darum, mit den Bundestagsabgeordneten in eine fachliche Diskussion zu kommen. Sollte dies nicht zu einer Einigung führen, will der AfW aber auch eine gerichtliche Klärung nicht ausschließen: „Unsere Kritik an dem massiven Eingriff in den Wettbewerb zulasten der Versicherungsmakler und dem Verstoß gegen Artikel 12 Grundgesetz bleibt weiterhin bestehen“, sagt Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth. So könnte sich der Bundesverband gezwungen sehen, ein gerade verabschiedetes Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. „Ungern, aber  wir schließen das in der Endkonsequenz keinesfalls aus.“

    Hintergrund ist der gestern beschlossene Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Versicherungsrichtlinie IDD. Laut AfW stehe weiterhin eine Doppelberatungspflicht der Kunden durch Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen im Raum. Zudem habe das Bundeskabinett die Bevorzugung der Ausschließlichkeitsvermittler beim Provisionsabgabeverbot abgesegnet. 

    (TL)





    Verfasst von 2Euro Advisor Services
    IDD AfW schließt Klage vorm Bundesverfassungsgericht nicht aus Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur IDD gebilligt. Bereits im Dezember wurde Kritik an dem Vorhaben laut. Nun legt der AfW nach.

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