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     2209  0 Kommentare Rückabwicklung vs. Rückkaufswert: So groß sind die Unterschiede wenn Sie eine Lebensversicherung kündigen

    Mit dem Widerspruch bzw. Widerruf einer Renten- oder Lebensversicherung können sich Versicherte von ihrer Police lösen, ohne große Einbußen in Kauf zu nehmen. Dieses Vorgehen bringt massive Vorteile im Vergleich zu einer Kündigung. Voraussetzung sind falsche Widerspruchsinformationen im Vertrag sowie ein bisschen Hartnäckigkeit. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) hilft bei der Umsetzung.

    Wer eine Lebensversicherung kündigt und sich dabei mit dem Rückkaufswert zufriedengibt, den ihm die Versicherung bietet, verschenkt in vielen Fällen eine ganze Menge Geld. Wesentlich lukrativer ist ein Widerspruch der Lebensversicherung, der eine Rückabwicklung des Vertrags nach sich zieht. Voraussetzung dafür sind Fehler in der Widerspruchsinformation des Versicherungsvertrags. Nach Schätzungen der Interessengemeinschaft Widerruf sind mehr als die Hälfte aller Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, von solchen Fehlern betroffen. Der Widerspruch kommt auch für jene in Frage, die eine Lebens- oder Rentenversicherung bereits gekündigt haben, und den Rückkaufswert von der Versicherung kassiert haben.

     

    Schauen wir uns einmal anhand eines konkreten Beispiels an, welche Nachbesserung durch den Widerspruch einer Lebensversicherung erzielt werden kann:

     

    Ein Nutzer der IG Widerruf hatte im Juli 1998 eine kapitalgedeckte Lebensversicherung abgeschlossen. Sein monatlicher Beitrag betrug anfänglich 200 D-Mark, also etwa 102 Euro. Die Versicherung war mit einer sogenannten Dynamik ausgestattet, die den Beitrag jährlich um sechs Prozent steigen ließ. Im Juli 2013, also 15 Jahre nach Abschluss, wurde die Versicherung gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kunde rund 28.500 Euro an Beiträgen eingezahlt.

     

    Die Versicherung errechnete jedoch nur einen Rückkaufswert von 24.500 Euro – deutlich weniger als die Summe der Einzahlungen. Grund: Zum einen hatten sich die Kapitalanlagen der Versicherung nur mittelprächtig entwickelt, obwohl die Aktien- und Rentenmärkte im gleichen Zeitraum deutlich zugelegt hatten. Zum anderen sind Lebensversicherungen mit hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten belastet, die aus den Beiträgen der Versicherten bezahlt werden. Insofern ist es nicht ungewöhnlich, dass bei der Kündigung einer Lebensversicherung nach 15 Jahren der Rückkaufswert noch nicht einmal die Summe der eingezahlten Beiträge erreicht.

     

    Der Versicherte hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder er nimmt das Rückkaufangebot der Versicherung an und beendet die Sache an dieser Stelle. Dann kassiert er 24.500 Euro und nimmt einen Verlust von 4.000 Euro (sowie 15 Jahre ohne Rendite) in Kauf. Oder er widerruft seine Lebensversicherung mit Hilfe eines Anwalts und verlangt eine Rückabwicklung seiner Police. Dies kann er entweder tun, wenn die Versicherung noch läuft. Er kann es aber auch tun, wenn die Versicherung bereits gekündigt und der Rückkaufswert schon ausgezahlt wurde. Der Versicherte hat bei einer Rückabwicklung Anspruch auf die Rückzahlung seiner eingezahlten Beiträge, zuzüglich einer Verzinsung.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Rückabwicklung vs. Rückkaufswert: So groß sind die Unterschiede wenn Sie eine Lebensversicherung kündigen Mit dem Widerspruch bzw. Widerruf einer Renten- oder Lebensversicherung können sich Versicherte von ihrer Police lösen, ohne große Einbußen in Kauf zu nehmen. Dieses Vorgehen bringt massive Vorteile im Vergleich zu einer Kündigung. Voraussetzung sind falsche Widerspruchsinformationen im Vertrag sowie ein bisschen Hartnäckigkeit. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) hilft bei der Umsetzung.

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