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     191  0 Kommentare Jetzt den Sommerurlaub buchen / Januar und Februar sind die buchungsstärksten Monate - es locken Frühbucherrabatte von bis zu 40 Prozent / Die DVAG rät Frühbuchern zur Reiserücktrittsversicherung (FOTO)

    Frankfurt (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
    http://www.presseportal.de/bilder -

    Laut Google Trends wird der Begriff "Sommerurlaub buchen" mit
    Abstand am häufigsten im Januar gesucht, Januar und Februar gehören
    zu den buchungsstärksten Monaten des Jahres. Verständlich - wenn der
    Winter auf dem Höhepunkt ist und die Abende dunkel sind, sehnt man
    sich nach Sonne, Sand und Meer. Außerdem macht es Sinn, jetzt zu
    suchen: Angesichts der hohen Nachfrage sind die besten Angebote
    insbesondere für Familien mit schulpflichtigen Kindern früh
    ausverkauft. Auch für Urlauber mit ganz bestimmten Wünschen und
    kleineren Budgets lohnt es sich oft, rechtzeitig zu buchen. Doch was
    passiert, wenn die Reise nicht angetreten werden kann? Innerhalb
    eines halben Jahres kann viel geschehen. Welche Reisen versichert
    eine klassische Reiserücktrittsversicherung? Welche Gründe
    rechtfertigen einen Rücktritt? Und sind Stornokosten überhaupt so
    hoch? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) geben die
    Antworten:

    Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

    Reiserücktrittsversicherungen decken sowohl Pauschal- als auch
    Individualreisen bis zu der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
    ab. Allerdings sollte man sich vor dem Abschluss gut informieren,
    welche Gründe für eine Stornierung der Reise akzeptiert werden, rät
    die DVAG.

    Klassische Gründe, die immer versichert sind:
    - Schwere Verletzungen und unerwartete schwere Erkrankungen
    - Todesfall oder schwere Erkrankungen im engsten Familienkreis
    - Impfunverträglichkeiten, Bruch von Prothesen oder Lockerung von
    Zahnimplantaten
    - Komplikationen bei Schwangerschaft
    - Erheblicher Schaden an Eigentum (durch Elementarschäden oder
    Einbruchdiebstahl)
    - Unerwartete Kündigung des Arbeitsplatzes

    Tarifbedingt können weitere Gründe eingeschlossen sein, wie etwa
    eine gerichtliche Vorladung oder ein unerwarteter Organ- oder
    Gewebespendetermin. Aber Vorsicht: Die Reiserücktrittsversicherung
    gilt nur bis zum Antritt der Reise. Wer nach Reiseantritt versichert
    sein möchte, sollte darauf achten, dass auch der Reiseabbruch in der
    Versicherung enthalten ist.

    Je kurzfristiger der Reiserücktritt, desto höher die Stornokosten

    Im Normalfall entstehen bei der Absage der Reise Stornokosten, die
    sich an dem Datum des Rücktritts orientieren. Meist betragen diese je
    nach Reise und Versicherung 20 Prozent des Gesamtpreises, wenn die
    Reise bis zu 30 Tage vorher abgesagt wird. "Bei einer
    2.000-Euro-Reise mit 20 Prozent Stornokosten bekommt der Urlauber
    1.600 Euro vom Veranstalter zurück - und die 400 Euro Stornogebühren
    übernimmt die Versicherung", erklären die Experten der DVAG. Aber in
    der Regel gilt: Je kurzfristiger die Absage, desto höher die Kosten.
    Das bedeutet, dass schlimmstenfalls sogar der volle Preis gezahlt
    werden müsste, auch wenn man gar nicht verreist. Weiterhin raten die
    Vermögensberater der DVAG dazu, die Reiserücktrittsversicherung
    direkt bei der Buchung abzuschließen - wer dies vergisst, kann es
    meist noch bis ca. 30 Tage vor Reiseantritt nachholen. Für Menschen,
    die mehrmals im Jahr verreisen, lohnt sich eine
    Jahresreiserücktrittsversicherung, denn diese ist kostengünstiger und
    deckt alle Reisen bis zur vereinbarten Höhe ab.

    Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

    Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
    Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen
    Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
    eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
    branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
    Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
    für jeden!" Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden
    Sie unter www.dvag.de.

    OTS: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/6340
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_6340.rss2

    Pressekontakt:
    Deutsche Vermögensberatung AG
    Münchener Straße 1
    60329 Frankfurt
    T: 069-2384-127
    F: 069-2384-867
    E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
    www.dvag.com



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