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    Höchster Strafsatz  8892  0 Kommentare München: Airbnb-Vermietern drohen 500.000 Euro Strafe!

    Knapper Wohnraum in Bayern könnte bald der Vergangenheit angehören. Wenn es nach CSU und SPD geht, dann würden nach einer Novellierung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum Verstöße bis zu 500.000 Euro Strafe kosten. Damit grätschen die Parteien ins Airbnb-Geschäft.

    Auch im reichen Süden von Deutschland ist Wohnraum in den innerstädtischen Lagen rar. Vor allem in München spielen sich dramatische Szenen ab, wenn es darum geht, eine bezahlbare Wohnung zu ergattern. Der anhaltene Wirtschaftsboom und die Universität sorgen für einen massiven Zuzug. Dazu kommen Touristen aus aller Herren Länder, die einen authentischen Urlaub in der Blau-Weißen-Metropole mit Alpenpanorama verbringen möchten.

    Problem: Touristen wollen Wohnen wie Einheimische

    Die Wohnangebote auf Plattformen wie Airbnb und Wimdu stehen seit einigen Jahren in der Kritik. Anwohner beschweren sich über auffällig viele Touristen in der Nachbarschaft, in ehemaligen Mietshäusern gibt es nur noch Ferienwohnungen und die Hotelbranche sieht in den Ferienapartments eine unregulierte Konkurrenz. Hamburg, Berlin und Müchen sind die Städte, in denen Wohnraum besonders knapp ist. Gleichzeitig sind genau diese Metropolen Touristenmagnete.

    Der Städtetourismus ist eine Boom-Branche. Ganz grundlegend hat sich unser aller Reiseverhalten verändert. Viele wollen nicht in einem standardisierten Hotel wohnen, sondern einen authentischen Kiez erleben. Dieses Erlebnis bieten die Vermieter von Ferienwohnungen in zentralen Innenstadtlagen, angesagten Kiezen und besonderen Wohnlagen.  

    Rechtslage auf der Kippe

    In den vergangenen Jahren gab es unterschiedliche Initiativen und politische Vorstöße zu diesem Thema. Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum schien ein probates Mittel. Die SPD im bayerischen Landtag strebt eine Novellierung des Gesetzes an ("Schwäbische"), ein Versuch, den die CSU in ähnlicher Form schon im vergangenen Jahr gestartet hatte: Zukünftig soll eine Wohnung auf maximal sechs Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden dürfen. Davon erhofft man sich, dass die Attraktivität, Wohnraum für diesen Zweck zu unterhalten, sinkt und die Wohnung wieder dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt wird.

    Die Kontrolle des Gesetzes will man gewährleisten, indem Vermittlungsplattformen verpflichtet werden, den kommunalen Behörden im Bedarfsfall Auskunft über den Vermieter der Wohnung zu geben. Die drastischste Forderung ist eine Hochsetzung des maximalen Bußgeldes von aktuell 50.000 Euro auf 500.000 Euro. Im Extremfall soll die Kommune eine Zwangsverwaltung, mit Hilfe eines Treuhändlers, anordnen können. Auch sollen die Behörden durchsetzen können, dass eine zweckentfremdete Wohnung geräumt und bauliche Veränderungen rückgängig gemacht werden. Damit könnten in München 4.000 Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt zugeführt werden.

    Berlin legt positive Zahlen vor

    Die deutsche Hauptstadt ist der Touristenmagnet für junge Menschen aus aller Welt. Entsprechend scharf wurde das Thema diskutiert. Hier wirkt scheinbar das Zweckentfremdungsverbot, wie die "Berliner Zeitung" berichtet. 2016 konnten in Berlin über 1518 Wohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Das es sich hierbei nur um einen Tropfen auf den heißen Stein handelt, stört niemanden - das Airbnb-Angebot macht nur 0,5 Prozent vom Wohnungsbestand aus ("Züricher Zeitung"). Zufrieden zeigt sich Katrin Lompscher (SPD) und betont die Wirksamkeit des Zweckentfremdungsverbots. Also warum soll es nicht auch in München funktionieren?    




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