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     90977  0 Kommentare Rückabwicklung statt Kündigung: So steigen Sie aus einer Rürup Rente oder Basisrente aus

    Der Abschluss einer Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) hat sich für viele Verbraucher als Enttäuschung erwiesen. Angelockt von hohen Steuervorteilen merken sie nun, dass sich viele Produkte aufgrund hoher Kosten und niedriger Renditen kaum lohnen. Der Ausstieg aus der Rürup-Rente ist eigentlich nicht vorgesehen. Doch es gibt einen Ausweg: mit einem Widerruf anstatt einer Kündigung. So gehen Sie dabei vor.

    Ähnlich wie bei den Lebensversicherungen weisen die Vertragsdokumente auch bei vielen Rürup-Modellen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bzw. Widerspruchsinformationen auf. Das bietet Verbraucher, die ihre Rürup-Rente loswerden wollen, eine interessante Möglichkeit. Denn ein Fehler in der Widerrufsbelehrung bedeutet, dass die normale Widerrufsfrist der Versicherung nicht zu laufen beginnt. Ein Widerruf (auch Widerspruch genannt) ist somit auch Jahre nach dem Abschluss noch möglich.

    Das hat gleich mehrere Vorteile: Denn anders als bei einer Lebensversicherung ist bei einer Rürup-Rente eine Kündigung nicht möglich. Der Versicherte kann den Vertrag zwar stilllegen, indem er keine Beiträge mehr einzahlt – an das bereits angesparte Guthaben kommt er aber nicht mehr dran. Dieses ist auf jeden Fall in der Versicherung gefangen – bis zum Beginn der Auszahlungsphase (frühestens am 62. Geburtstag des Versicherten). Und selbst dann erhält man nur monatliche Auszahlungen – eine Einmalauszahlung sieht die Rürup-Rente nicht vor.

    Mit einem erfolgreichen Widerruf kommen Sie dagegen an Ihr Geld heran. Denn Folge eines Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrags. Sowohl Versicherung als auch Verbraucher müssen dabei so gestellt werden, als wäre die Rürup-Rente niemals abgeschlossen worden. Im Einzelnen heißt das: Der Verbraucher bekommt bei einer kapitalbasierten Rürup-Rente fast seine kompletten Beiträge zurück. Die Versicherung darf ihm keine Kosten für Vertrieb und Verwaltung abziehen – lediglich einen kleinen Anteil für den geleisteten Todesfallschutz.

    Wurde die Basisrente vor 2008 abgeschlossen, dann steht dem Versicherten im Rahmen einer Rückabwicklung zusätzlich eine Verzinsung der eingezahlten Beiträge zu. Immerhin konnte die Versicherung ja mit dem eingezahlten Geld arbeiten und eine Rendite erzielen. Diesen sogenannten „Nutzen“ muss die Versicherungsgesellschaft bei einer Rückabwicklung an den Versicherten auszahlen. Wie hoch diese Verzinsung ist, muss im Zuge einer konkreten Kalkulation individuell für den Vertrag ermittelt werden.

    Für Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, hat der Gesetzgeber dies leider geändert. Hier bekommt der Verbraucher bei einer Rückabwicklung nur noch seine Beiträge zurück – aber keine Verzinsung. Bei einer fondsbasierten Rürup-Rente wird der aktuelle Wert der Fonds ausgezahlt – auch hier darf die Versicherung lediglich den Todesfallschutz abziehen, aber keine Kosten für Vertrieb und Verwaltung.

    Wollen Sie prüfen lassen, ob die Rückabwicklung einer Rürup-Rente (Basisrente) für Sie in Frage kommt? Die Interessengemeinschaft Widerruf hilft Ihnen dabei. Unter www.widerruf.info/lebensversicherung können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob der sogenannte Widerrufsjoker für Sie in Frage kommt. Sie erfahren dabei zweierlei: Erstens, ob der Versicherungsvertrag fehlerhaft ist und daher noch widerrufen werden kann. Zweitens, wie hoch in etwa der Rückabwicklungswert ihrer Versicherung ist.

    Mit diesen Informationen können Sie dann entscheiden, ob Sie den Widerruf umsetzen möchten. Auch dabei ist Ihnen die Interessengemeinschaft Widerruf behilflich. Mit Hilfe spezialisierter Anwälte und Gutachter sind Sie gut gerüstet. Denn unsere Erfahrung zeigt: In der Regel ist der Ausstieg aus einer Lebensversicherung oder einer Rürup-Rente ohne einen Rechtsstreit nicht möglich. Doch der Aufwand lohnt sich: Denn der Widerruf ist die einzige Möglichkeit, aus einer Rürup-Rente auszusteigen. Und bei einer klassischen Lebensversicherung ist die Rückabwicklung in fast allen Fällen deutlich lukrativer als die Kündigung.

    Wenn Sie kostenlos prüfen lassen wollen, ob der Widerruf einer Rürup-Rente oder einer Lebensversicherung für Sie in Frage kommt, dann schicken Sie uns die Unterlagen über unser Prüfungsformular unter www.widerruf.info/lebensversicherung. Dann wissen Sie in kurzer Zeit, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.

     


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Rückabwicklung statt Kündigung: So steigen Sie aus einer Rürup Rente oder Basisrente aus Der Abschluss einer Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) hat sich für viele Verbraucher als Enttäuschung erwiesen. Angelockt von hohen Steuervorteilen merken sie nun, dass sich viele Produkte aufgrund hoher Kosten und niedriger Renditen kaum lohnen. Der Ausstieg aus der Rürup-Rente ist eigentlich nicht vorgesehen. Doch es gibt einen Ausweg: mit einem Widerruf anstatt einer Kündigung. So gehen Sie dabei vor.