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     305  0 Kommentare Eurasian Minerals informiert über aktuelle Fortschritte in der Gold-/Silber-Gebührenbeteiligungskonzession Akarca in der Türkei und meldet Erhalt der ersten Goldbarrenzahlung

    Eurasian Minerals informiert über aktuelle Fortschritte in der Gold-/Silber-Gebührenbeteiligungskonzession Akarca in der Türkei und meldet Erhalt der ersten Goldbarrenzahlung

     

    Vancouver, British Columbia, 8. Februar 2017 (NYSE MKT: EMX; TSX Venture: EMX) Eurasian Minerals Inc. (das „Unternehmen“ oder „EMX“) freut sich, den Erhalt einer Zahlung in Höhe von 601.825 USD (entspricht einem Barwert von 500 Feinunzen Gold) von Çiftay İnşaat Taahhüt ve Ticaret A.Ş. („Çiftay) als Teil des Zahlungsplans für das Gold-Silber-Projekt Akarca (das „Konzessionsgebiet“) im Westen der Türkei bekannt zu geben. Das Konzessionsgebiet Akarca wurde im August 2016 auf Çiftay übertragen; als Gegenleistung erhält das Unternehmen eine Kombination aus Barzahlung, zukünftigen Teilzahlungen in Form von Goldbarren und einer Gebührenbeteiligung. Weitere Informationen finden Sie in der EMX-Pressemeldung vom 8. August 2016 und auf www.eurasianminerals.com.

     

    Zahlungsmodalitäten. Im Rahmen des Verkaufs von Akarca an Çiftay ist vorgesehen, dass EMX zusätzlich zu einem Barbetrag in Höhe von 2.000.000 USD bei Abschluss beginnend mit 1. Februar 2017 zusätzlich alle sechs Monate eine Teilzahlung in Form von 500 Unzen Gold (oder den entsprechenden Barwert) erhält. Die Zahlungen werden so lange fortgesetzt, bis insgesamt 7.000 Unzen übergeben wurden. Darüber hinaus wird Çiftay einen allfälligen Restbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der kommerziellen Produktion im Konzessionsgebiet begleichen, sofern die Gesamtmenge von 7.000 Unzen zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht vollständig entrichtet wurde.

     

    Nach Erhalt der ersten Teilzahlung von 500 Unzen sind noch insgesamt 6.500 Unzen Gold an EMX zu bezahlen.

     

    Als weitere Vertragsbedingung gilt eine gestaffelte Gebührenbeteiligung an der Goldförderung aus dem Konzessionsgebiet (vorbehaltlich bestimmter Abschläge) wie folgt: 1,0 % für die ersten 100.000 Unzen Gold; 2,0 % für weitere 400.000 Unzen Gold; und 3,0 % für die gesamte 500.000 Unzen übersteigende Goldfördermenge. Für alle anderen neben dem Gold geförderten Mineralien gilt eine Gebührenbeteiligung von 3,0 %. Bestimmte Bonuszahlungen werden bei Erreichen von Meilensteinen im Rahmen der Produktion fällig.

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