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    Mittelstandsanleihen  667  0 Kommentare Wer traut sich?

    Pressemitteilung des STEUBING GERMAN MITTELSTAND FUND:

    Im „Standpunkt German Mittelstand“ äußert sich das Team um Ralf Meinerzag regelmäßig zum Markt für Mittelstands- und Hochzinsanleihen.

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    Seit dem Antritt des amerikanischen Präsidenten Ende Januar 2017 haben die Börsen weltweit massive Zugewinne verzeichnen können. Der Markt für Mittelstandsanleihen stagniert jedoch weiterhin. Das liegt sicherlich auch an den massiven Unsicherheiten, die von den ehemaligen Emittenten verbreitet werden. Während bei der Insolvenz der Gebr. Sanders wohl zumindest für die Anleihegläubiger mit einer Quote zwischen 20 und 30 % gerechnet werden kann, müssen die Anleihegläubiger der KTG Energie wohl auf alles verzichten. „Im Insolvenzverfahren der KTG Energie AG hat das Amtsgericht Neuruppin per Beschluss vom 10. Februar 2017 den Insolvenzplan bestätigt und die fehlende Zustimmung der Anleihegläubiger ersetzt. Trotz eines klaren Votums der Anleihegläubiger gegen den Plan wurde damit die weitaus größte Gläubigergruppe ignoriert – das Gericht folgte insofern der Argumentation der Eigenverwaltung.“ (bondguide 14.02.2017) Aus unserer Sicht hat hier wieder ein Unternehmen mit Hilfe verschiedener Investoren den Notausgang ESUG genutzt, um sich erfolgreich von seinen Fremdkapital-Belastungen, gleich Anleihegläubiger, zu entledigen. 50 Millionen Euro werden so einfach mal weggezaubert. In diesem Zusammenhang werden auch Erinnerungen an die Pleite von Zamek wach. Auch hier bekamen die Anleihegläubiger nichts, weil Sie ihr Geld an die Holding vergeben hatten, die rein formal einfach keine Substanz vorzuweisen hatte, nachdem die Tochtergesellschaften das einzig noch werthaltige Asset, das Grundstück in Düsseldorf, erfolgreich in ihre eigene Masse zurück geklagt hatten. Ein solch „genialer Schachzug“ wurde auch bei der KTG Energie angewandt: „Die neuen Chefs meldeten auch für die KTG Energie Insolvenz an. Für die Holding, nicht aber für die rund 20 Tochterunternehmen, die das Biogas produzieren. Diese sind ja dank der festen Einspeisevergütungen profitabel. Die Holding, so argumentierten die Anwälte, war durch die Insolvenz der Mutter KTG Agrar selbst so in finanzielle Bedrängnis gekommen, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen konnte: Die Auszahlungen an die Anleihegläubiger und die Zwischenfinanzierung für die Biogas-Töchter.“ (Handelsblatt vom 09.02.2017)

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