Studie
Unternehmen setzen gesetzliche Frauenquote unterschiedlich um
Bei der Umsetzung der am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen gesetzlichen |
"Insgesamt zeigt die Studie, dass die Gesellschaften die gesetzlichen
Vorgaben zur flexiblen Frauenquote sehr ernst nehmen. Der überwiegende Teil
der DAX- und MDAX-Unternehmen hat in seinen Lageberichten zu Zielgrößen und
Fristen Angaben gemacht, wobei es einen deutlichen Unterschied zwischen den
Festlegungen für die Vorstände einerseits und die erste und zweite
Führungsebene unterhalb des Vorstands andererseits gibt", so Dr. Katharina
Stüber, Rechtsanwältin bei Allen & Overy und Initiatorin der Studie.
Während 75,6% der adressierten Gesellschaften des MDAX für den Vorstand
eine Zielgröße von 0% für den Frauenanteil festgelegt haben, haben sich nur
33,3 % im DAX für diese Zielgröße entschieden. In vielen Fällen ist für den
Vorstand mit dem bereits vorhandenen Status quo geplant worden. "Ein Grund
hierfür liegt häufig in der gesetzlich vorgegebenen kurzen Frist: Diese
durfte bei der ersten Festlegung längstens bis zum 30. Juni 2017 dauern",
sagt Stüber.
Demgegenüber ist eine Zielgröße von 0% für den Frauenanteil für die erste
Führungsebene unterhalb des Vorstands nur im MDAX, nicht jedoch im DAX,
vorgesehen worden. Für die zweite Führungsebene haben sich alle
adressierten DAX- und MDAX-Gesellschaften mindestens für eine Zielgröße von
5 % für den Frauenanteil entschieden; fast zwei Drittel der DAX- und
MDAX-Unternehmen wollen mindestens jede fünfte Position auf der zweiten
Führungsebene unterhalb des Vorstands mit einer Frau besetzen. Damit liegen