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    Studie  189  0 Kommentare Unternehmen setzen gesetzliche Frauenquote unterschiedlich um









    DGAP-Media / 20.02.2017 / 17:23



    Bei der Umsetzung der am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen gesetzlichen
    Frauenquote haben die adressierten Gesellschaften teilweise erhebliche
    Spielräume. Wie die Regelungen von den großen deutschen Unternehmen
    umgesetzt worden sind, geht aus einer Studie der internationalen Kanzlei
    Allen & Overy LLP hervor, für die die Lageberichte der 80 im DAX und MDAX
    gelisteten Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2015 analysiert und
    zusammen mit namhaften Experten ausgewertet worden sind. Die Studie hat
    neben den Festlegungen zu Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung im
    Vorstand und Aufsichtsrat besonderes Augenmerk auf die Angaben für die
    beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelegt.

    "Insgesamt zeigt die Studie, dass die Gesellschaften die gesetzlichen
    Vorgaben zur flexiblen Frauenquote sehr ernst nehmen. Der überwiegende Teil
    der DAX- und MDAX-Unternehmen hat in seinen Lageberichten zu Zielgrößen und
    Fristen Angaben gemacht, wobei es einen deutlichen Unterschied zwischen den
    Festlegungen für die Vorstände einerseits und die erste und zweite
    Führungsebene unterhalb des Vorstands andererseits gibt", so Dr. Katharina
    Stüber, Rechtsanwältin bei Allen & Overy und Initiatorin der Studie.

    Während 75,6% der adressierten Gesellschaften des MDAX für den Vorstand
    eine Zielgröße von 0% für den Frauenanteil festgelegt haben, haben sich nur
    33,3 % im DAX für diese Zielgröße entschieden. In vielen Fällen ist für den
    Vorstand mit dem bereits vorhandenen Status quo geplant worden. "Ein Grund
    hierfür liegt häufig in der gesetzlich vorgegebenen kurzen Frist: Diese
    durfte bei der ersten Festlegung längstens bis zum 30. Juni 2017 dauern",
    sagt Stüber.

    Demgegenüber ist eine Zielgröße von 0% für den Frauenanteil für die erste
    Führungsebene unterhalb des Vorstands nur im MDAX, nicht jedoch im DAX,
    vorgesehen worden. Für die zweite Führungsebene haben sich alle
    adressierten DAX- und MDAX-Gesellschaften mindestens für eine Zielgröße von
    5 % für den Frauenanteil entschieden; fast zwei Drittel der DAX- und
    MDAX-Unternehmen wollen mindestens jede fünfte Position auf der zweiten
    Führungsebene unterhalb des Vorstands mit einer Frau besetzen. Damit liegen

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