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    Steuererklärung  181  0 Kommentare Finanztip zeigt, welche Steuerzahler ab jetzt mehr Geld zurückbekommen

    Berlin (ots) - Die privaten Steuererklärungen werden von den
    Finanzämtern zwar nicht vor Mitte März bearbeitet - trotzdem gilt:
    Wer früher abgibt, bekommt schneller sein Geld zurück. Die Abgabe
    lohnt sich in aller Regel - denn in 87 Prozent der Fälle gibt es eine
    Erstattung. Diese liegt laut Statistischem Bundesamt bei
    durchschnittlich 875 Euro. Für 2016 wird sie voraussichtlich noch
    höher ausfallen. Grund ist eine Anpassung des Steuertarifs an die
    Inflationsrate. Finanztip erklärt, warum Leiharbeiter unbedingt eine
    Steuererklärung machen sollten und wie Steuerzahler mehr Geld beim
    Fiskus rausholen können.

    Die rund eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland profitieren
    von einem aktuellen Steuerurteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom
    30. November 2016, Az. 9 K 130/16: Sie können jeden gefahrenen
    Kilometer zum Entleiher-Betrieb mit 30 Cent absetzen und nicht nur
    den einfachen Weg wie bei der Entfernungspauschale. "Ist im
    Arbeitsvertrag vorgeschrieben, dass der Leiharbeiter "bis auf
    Weiteres" einem bestimmten Betrieb zugeordnet ist, gilt dies nicht
    als unbefristet, und damit liegt auch keine erste Tätigkeitsstätte im
    Sinne des Steuerrechts vor", erklärt Udo Reuß, Steuerexperte bei
    Finanztip. "Deshalb gelten für Leiharbeiter auf dem Weg zur Arbeit
    die Grundsätze, die für Reisekosten gelten. Auch einen
    Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate können sie geltend
    machen."

    Viele Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben

    Rund 4,4 Millionen Rentner müssen mittlerweile eine
    Steuererklärung machen, und diese Zahl steigt ständig. Wer geschickt
    vorgeht und genug Abzüge vorweisen kann, zahlt trotzdem keine
    Steuern. Mindestens 102 Euro sind in der Werbungskostenpauschale
    drin, höhere Ausgaben muss man belegen. Kosten für Kranken- und
    Pflegeversicherungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen absetzen.
    Selbst gezahlte Krankheits-, Pflege- und Kurkosten sind als
    außergewöhnliche Belastungen absetzbar - wenn sie die zumutbare
    Belastung überschreiten. Ein Steuertipp von Reuß: "Wer eine
    Behinderung hat, sollte prüfen, ob ein Pauschbetrag oder ein
    Einzelnachweis der Kosten sinnvoller ist. Denn da hat man die Wahl."
    Renten werden grundsätzlich in der Anlage R angegeben.

    Arbeitnehmer können Feierkosten absetzen

    Auch Arbeitnehmer sollten die zahlreichen Möglichkeiten für Abzüge
    nutzen. Allein durch Fahrtkosten überschreiten viele die
    Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Doch es können noch
    zahlreiche andere Kosten geltend gemacht werden. "Arbeitnehmer können
    beispielweise Arbeitsmittel absetzen, aber auch Feierkosten, wenn sie
    im Zusammenhang mit dem Beruf stehen", sagt Reuß. "Auch die Betreuung
    für den Hund oder die Katze lässt sich absetzen. Bei genauem Hinsehen
    findet fast jeder etwas, das er noch absetzen kann." Wer Kosten für
    Handwerker, Putzhilfe und Minijobber oder Winterdienst hatte, bekommt
    20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten als Steuererstattung zurück.
    Weitere Tipps zum Steuern sparen haben die Experten auf
    www.finanztip.de zusammengestellt. Am praktischsten ist die
    elektronische Steuererklärung mit dem Portal Elster oder mit einer
    Steuersoftware.

    Weitere Informationen
    http://www.finanztip.de/steuererklaerung/
    http://www.finanztip.de/werbungskosten/
    http://www.finanztip.de/steuersoftware/

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