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    Widerrufsjoker für Sparkassenkunden  6851  0 Kommentare Glück für hunderttausende Sparkassenkunden: BGH-Urteil hilft Verbrauchern beim Widerrufsjoker

    Immobilienkreditverträge aller Sparkassen ab Mitte des Jahres 2010 enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bzw. Widerrufsinformationen. Das hat jüngst der Bundesgerichtshof entschieden. Die Folge: Glück für hunderttausende Kunden der Sparkassen, denn mit diesen Verträgen können sie einen teuren Immobilienkredit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jetzt jederzeit beenden, um dann zinsgünstig umzuschulden und viel Geld zu sparen. Zinssprünge von bis zu 2,5 % sind möglich und das spart oft zehntausende Euro.

    Muster mit falscher Widerrufsbelehrung

    Der Sparkassenverlag gibt standardisierte Vertragsformulare in elektronischer Form aus. Diese Formulare stehen allen Sparkassen zur Nutzung in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung. Enthält ein Musterformular einen Fehler, so nimmt dieser Fehler unweigerlich „Einzug“ in jeden einzelnen Vertrag der Sparkasse. Entscheidend ist also die Formularnummer auf der Seite der Widerrufsbelehrung bzw. Widerrufsinformation. Die Formularnummer finden Sie übrigens am linken, unteren Seitenrand Ihrer Widerrufsinformation. 

    Auf diese Nummer kommt es an: 192.643.000

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner veröffentlichten Urteilsbegründung (Az. XI ZR 434/15) die Widerrufsinformation der Sparkasse mit der Formularnummer 192.643.000 beanstandet, weil darin keine Angaben zu der für die Darlehensnehmer „zuständigen Aufsichtsbehörde“ gemacht wurde. Somit erfüllt diese Belehrung nicht sämtliche Bedingungen, die das Anlaufen der Widerrufsfrist abhängig macht. Ein unklarer Fristbeginn ist nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ein gravierender Mangel mit dem Prädikat „widerrufsrelevant“. 

    Auch wenn die Formularnummer 192.643.000 Ihrer Widerrufsinformation nicht die genannte ist, lohnt sich dennoch eine Prüfung. Bei Gansel Rechtsanwälte bekommen Sie in kürzester Zeit eine kostenfreie Ersteinschätzung. Darin erfahren Sie unter anderem ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, wie viel Sie durch einen Widerruf sparen können und wann Sie mit einem Ergebnis rechnen können.

    „Zuständige Aufsichtsbehörde“ und unklare Frist

    Die Widerrufsinformation der Sparkasse nennt überflüssigerweise die „zuständige Aufsichtsbehörde“ als sog. Pflichtangabe und macht das Anlaufen der Widerrufsfrist von der Erteilung auch dieser Angaben im Darlehensvertrag abhängig.

    Der Fehler der Sparkassenbelehrung: Diese Aufsichtsbehörde wird nicht im Darlehensvertrag genannt, sondern im sog. "Europäischen Standardisierten Merkblatt", einem vorvertraglichen Informationsblatt. Wenn aber von den Pflichtangaben der Lauf der Widerrufsfrist abhängen soll, dann müssen sie auch im Kreditvertrag genannt werden. Anderenfalls ist die Widerrufsbelehrung nicht korrekt.

    Der Bundesgerichtshof:

    „Durch die beispielhafte Auflistung von ‚Pflichtangaben‘, bei denen es sich tatsächlich nicht um Pflichtangaben im technischen Sinne handelte, haben die Parteien indessen einverständlich und wirksam die bei Immobiliardarlehensverträgen entbehrlichen Angaben ... zu zusätzlichen Voraussetzungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist gemacht.“

    Die Sparkasse hat ihre Kunden „entgegen der von ihr vertraglich übernommenen weiteren Voraussetzung für das Anlaufen der Widerrufsfrist nicht im Darlehensvertrag über die für sie zuständige Aufsichtsbehörde unterrichtet. Damit hat sie nicht sämtliche vertraglichen Bedingungen erfüllt, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen.“

    Die Folge: Die 14 tägige Widerrufsfrist hat nicht zu laufen begonnen und das Darlehen kann weiterhin widerrufen werden.

    Mit Widerruf zur spürbaren Ersparnis

    Nach einem erfolgreichen Widerruf wird das bestehende Darlehen rückabgewickelt. Der  Darlehensnehmer kann dann bei seinem oder einem anderen Kreditinstitut zu besseren Konditionen neu finanzieren. Bedenkt man, dass seinerzeit Darlehen mit einem Zinssatz um die 4 % ausgereicht wurden und heute Darlehen mit 1,5 % Zinsen angeboten werden, so lässt sich durch den Widerruf eine erhebliche Ersparnis erzielen. Das nicht zuletzt auch dadurch, weil bei der Rückabwicklung zudem noch die Verzinsung der bisher gezahlten Raten (Zins und Tilgung) gefordert werden kann. So können letztlich Ersparnisse zwischen 10.000 und 20.000 Euro zustande kommen. Zudem sichert man sich auch für die weiteren Jahre die günstigen Zinsen. 

    Dr. Timo Gansel und seine 20 Rechtsanwälte in Berlin prüfen Widerrufsbelehrungen und Widerrufsinformationen kostenfrei auf widerrufsrelevante Fehler. Wichtig! Die Kanzlei übernimmt nur Fälle, die sich wirtschaftlich für ihre Mandanten lohnen. Näheres unter www.gansel-rechtsanwaelte.de




    Dr. Timo Gansel
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    Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Finanzmediator. Seit über 10 Jahren ist er Inhaber der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte mit 80 Mitarbeitern, die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Immobilienrecht und Arbeitsrecht spezialisiert ist. In den Medien ist Dr. Gansel immer wieder beliebter Experte beim Thema Finanzmarktrecht und Verbraucherschutz. Dr. Timo Gansel und sein Team gehören zu den erfahrensten Wegbereitern des Widerrufsjokers und der Rückabwicklung von Verbraucherdarlehen. Beim „Widerruf von Immobilienkreditverträgen" verfügt die Kanzlei über Erfahrungen aus mehr als 25.000 geprüften Verträgen bei 800 Banken und kann auf eine überdurchschnittliche Erfolgsquote verweisen. Für die meisten Anliegen bekommen Interessenten eine kostenfreie Ersteinschätzung. Die Kanzlei steht durch ihre Erfahrung in engem Kontakt mit den Verbraucherzentralen, publiziert regelmäßig in der Fachpresse und tritt häufig auf Kongressen auf.
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    Verfasst von Dr. Timo Gansel
    Widerrufsjoker für Sparkassenkunden Glück für hunderttausende Sparkassenkunden: BGH-Urteil hilft Verbrauchern beim Widerrufsjoker Immobilienkreditverträge aller Sparkassen ab Mitte des Jahres 2010 enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Glück für alle Kunden der Sparkassen, denn mit diesen Kreditverträgen können sie bei einer Umschuldung auf sie aktuell niedrigen Zinsen zehntausende Euro sparen.

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