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     821  0 Kommentare Widerrufsjoker - dranbleiben zahlt sich aus!

    Viele Verbraucher haben gute Chancen, mit Hilfe des Widerrufsjokers vorzeitig aus einer laufenden Baufinanzierung auszusteigen. Doch trotz klarer Rechtslage kommt es manchmal zu seltsamen Urteilen. Da hilft nur Hartnäckigkeit. Ein Fall aus der Praxis der Interessengemeinschaft Widerruf.

    Vor drei Jahren ist der Widerrufsjoker, also der Widerruf von Baufinanzierungen, erstmals zum großen Thema geworden. Dennoch lassen sich Gerichtsurteile zu diesem Thema in vielen Fällen immer noch nicht verlässlich prognostizieren. Gerade in erster Instanz erleben wir bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) immer wieder, dass Richter bei bestimmten Konstellationen sehr unterschiedlich entscheiden. Das ist für Verbraucher insbesondere dann ärgerlich, wenn trotz eindeutig fehlerhafter Widerrufsbelehrung und entsprechender sorgfältiger Prüfung durch den eigenen Anwalt eine Klage verloren geht.

    Doch jeder Verbraucher sollte wissen: Vor Gericht gibt es grundsätzlich keine absolute Sicherheit (Sie kennen den Spruch vom Gericht und der hohen See...). Und beim Widerrufsjoker gilt dies noch einmal in besonderem Masse. Grund: Der Widerruf einer Baufinanzierung ist eine recht komplexe Materie. Nicht wenige Einzelrichter am Landgericht – man muss es so deutlich sagen - sind damit überfordert. Sei es, dass sie die häufig komplizierten Berechnungen einer Rückabwicklung nicht verstehen oder sich nicht ausreichend sorgfältig vorbereiten. Auch spezielle Fragen zu Verwirkung oder rechtsmißbräuchlichem Handeln bieten Ansatzpunkte für teilweise seltsame Urteile von Richtern in der ersten Instanz – selbst dann, wenn ein vergleichbarer Sachverhalt von höheren Instanzen schon längst gegenläufig entschieden wurde.

    Einen solchen Fall möchte ich Ihnen aus der Erfahrung der IG Widerruf schildern. Der Verbraucher, der von einem unserer Kooperationsanwälte vertreten wurde, hatte in 2009 einen Kreditvertrag bei der Sparda Bank München abgeschlossen. Verwendet wurde eine Widerrufsbelehrung, die schon mehrfach als fehlerhaft geurteilt wurde. Verwirkung war nach BGH-Rechtsprechung auszuschließen, da das Darlehen zum Zeitpunkt des Widerrufs noch lief. Und dennoch kassierte der Verbraucher beim Landgericht München eine überaus seltsame Niederlage. Die Widerrufsbelehrung sei nicht irreführend und nicht unverständlich, urteilte der Richter und wie die Klage ab.

    Doch in der Berufung kassierte die Bank (und auch der Richter der ersten Instanz) eine echte Watschn, wie man in München wohl sagen würde. Denn in einer Verfügung des OLG München (17U 4386/16) wurde das Urteil der ersten Instanz komplett auf den Kopf gestellt. Ohne den Aufwand eines kompletten Verfahrens zu betreiben, erklärte der zuständige Senat, dass er die Widerrufsbelehrung für fehlerhaft hält und eine Rückabwicklung für angebracht hält.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker - dranbleiben zahlt sich aus! Viele Verbraucher haben gute Chancen, mit Hilfe des Widerrufsjokers vorzeitig aus einer laufenden Baufinanzierung auszusteigen. Doch trotz klarer Rechtslage kommt es manchmal zu seltsamen Urteilen. Da hilft nur Hartnäckigkeit. Ein Fall aus der Praxis der Interessengemeinschaft Widerruf.