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GBK Beteiligungen AG: Aufsichtsrat stellt Jahresabschluss 2016 fest und beschließt Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds
DGAP-Ad-hoc: GBK Beteiligungen AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Personalie Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) |
GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft: Aufsichtsrat stellt Jahresabschluss 2016 fest und beschließt Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds
Hannover, den 23. März 2017 - Der Vorstand von GBK informiert darüber, dass sich der Aufsichtsrat der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft in seiner Sitzung vom 20. März 2017 mit dem vom Vorstand erstellten und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2016 befasst hat.
Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis von 7,6 Millionen Euro erreicht. Dabei beträgt das Realisierte Ergebnis 12,4 Millionen Euro. Dieses Ergebnis wird wesentlich durch drei Beteiligungsverkäufe ermöglicht. Im zu saldierenden Nicht realisierten Ergebnis von - 4,8 Millionen Euro stehen am Bilanzstichtag den Erträgen aus der Neubewertung der Beteiligungsengagements zu Zeitwerten die Aufwendungen aus der Neubewertung, die Bildung von Provisionsrückstellungen und die Abgänge der verkauften Beteiligungsengagements mit den zuletzt bilanzierten Zeitwerten gegenüber.
Aus dem Realisierten Ergebnis und dem Gewinnvortag aus dem Vorjahr von 3,5 Millionen Euro hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnrücklagen mit 6,0 Millionen Euro dotiert. Entsprechend beträgt der Bilanzgewinn zum 31.12.2016 10,0 Millionen Euro. Vorstand und Aufsichtsrat werden der am 23. Mai 2017 stattfindenden Hauptversammlung vorschlagen, eine Basisdividende von 0,10 Euro zuzüglich einer Sonderdividende von 0,90 Euro, insgesamt 1,00 Euro je Aktie auszuschütten und den Restbetrag von 3,3 Millionen Euro auf neue Rechnung vorzutragen.