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    DGAP-Adhoc  348  0 Kommentare Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc





    DGAP-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen


    Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc


    29.03.2017 / 11:04 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN UNTERLIEGEN WÜRDE


    Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc


    Die Europäische Kommission hat heute die Deutsche Börse AG ("DBAG") darüber

    informiert, dass sie entschieden hat, den empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG und der London Stock Exchange Group plc ("LSEG") zu untersagen.


    Ungeachtet der seitens der Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen ist die

    Europäische Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss den

    effektiven Wettbewerb im Gemeinsamen Markt erheblich behindere.


    Mit der förmlichen Zustellung der Untersagungsentscheidung wird zeitnah gerechnet. Nachdem der DBAG die Entscheidung der Europäischen Kommission förmlich zugestellt wurde, wird der Eintritt der Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 unmöglich. Nach Erhalt der förmlichen Zustellung der Untersagungsentscheidung erlischt dementsprechend das Tauschangebot automatisch und die Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der LSEG vom 16. März 2016 endet automatisch.
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