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    Mal kurz durchgerechnet  7217  6 Kommentare DIW: Durch das Ehegattensplitting entgehen der Bundesrepublik 15 Milliarden Euro im Jahr

    Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung wollte wissen, wie viel Geld dem Staat eigentlich jedes Jahr dank des vielseits kritisierten Ehegattensplittings durch die Lappen geht. Mit 15 Milliarden Euro kommt da einiges zusammen, was man auch in anderen Bereichen investieren könnte. 

    Heiraten, um Steuern zu sparen hat eher wenig mit Romantik zu tun. Dennoch vollziehen viele Paare in Deutschland diesen Schritt ganz unverblümt aus genau diesem Grund. Vor allem, wenn ein Partner weitaus mehr verdient, als der andere (was aus nach wie vor ungeklärten Gründen zumeist auf die Männer zutrifft), lohnt sich die Ehe allemal.

    Ehegattensplitting heißt hier das Zauberwort und bedeutet die gemeinsame Veranlagung der zu zahlenden Einkommensteuer. Dadurch ergeben sich steuerliche Vorteile im oftmals vierstelligen Bereich. Für den Fiskus wiederum bedeutet das massive Einnahmeverluste.

    Wie hoch die genau sind, wollte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) herausfinden und hat dazu eine Rechnung aufgestellt. Im Ergebnis kamen die Wissenschaftler um Studienleiterin Katharina Wrohlich auf eine Summe von 15 Milliarden Euro, auf die der Bund jedes Jahr durch das Ehegattensplitting verzichtet. 

    Arbeitsmarkteffekte

    Doch damit nicht genug. Dank des verminderten Arbeitsanreizes für die Partner, die weniger verdienen - also in der Regel die Frauen - lässt sich auch ein Stück weit der ständig proklamierte Fachkräftemangel erklären. Würde die häufig als Diskriminierung empfundene Steuerregel abgeschafft, so dürfte das den Ökonomen zufolge zu einer "spürbaren Erhöhung" des Arbeitsangebots führen ("FAZ"). Konkret rechnen sie mit einem Anstieg des weiblichen Arbeitsvolumens von zwei Prozent. 

    Als Alternative schlagen die Autoren eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag vor. Das würde bedeuten, dass beide Partner unabhängig voneinander veranlagt werden, unter der Prämisse, dass wenn einer der Partner kein zu versteuerndes Einkommen hat oder eines der beiden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, der andere Partner den nicht ausgeschöpften Teil von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen könnte. 

    Umverteilungseffekte

    Verlierer dieser Maßnahme wären hier ganz klar die Ehepaare. Rund 900 Euro müssten Verheiratete im Jahr durchschnittlich zusätzlich an das Finanzamt abführen, das sind zwei Prozent des durchschnittlichen Nettohaushalteinkommens. Je mehr die Ehepartner dabei verdienen, umso stärker würden sie dann auch zur Kasse gebeten. Erst bei den oberen zehn Prozent würde die Belastung wieder sinken, da dort auch der Splittingvorteil geringer ist. Es ergäbe sich also ein Umverteilungseffekt nach unten. 

    Die Nachteile für einige Familien haben die Forscher dabei natürlich nicht ausgeblendet. „Bei einer solchen Reform müsste berücksichtigt werden, dass viele Ehepaare bereits vor Jahren gewisse Entscheidungen betreffend der innerfamiliären Arbeitsteilung getroffen haben und diese nicht mehr ohne weiteres rückgängig machen können“, räumte DIW-Forscherin Wrohlich ein. Allerdings sehe ihr Team auch Möglichkeiten, die Gefahr einer nachträglichen Benachteiligung zu verringern. So ließe sich zum Beispiel das neue Steuersystem erst für Ehen einführen, die nach einem bestimmten Stichtag geschlossen wurden.

    Was der Staat mit den daraus resultierenden Mehreinnahmen alles anstellen könnte? Nach Ansicht der Wissenschaftler sollte das Geld in den Ausbau und die Qualitätsverbesserung von Kitas und Ganztagsschulen fließen. „Das würde vor allem Familien mit Kindern – ob mit oder ohne Trauschein – zugutekommen“, erklärt Wrohlich. Auch könnte der Einkommensteuertarif allgemein gesenkt und der sogenannte Mittelstandsbauch abgeflacht werden. Profitieren würden auch hier wieder eher die Geringverdiener. 




    wallstreetONLINE Redaktion
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