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    DGAP-Adhoc  508  0 Kommentare Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc

    Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc

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    DGAP-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

    Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE

    BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission

    untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG

    und London Stock Exchange Group plc

    31.03.2017 / 11:09 CET/CEST

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN

    ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,

    IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN

    UNTERLIEGEN WÜRDE

    Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE

    BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission

    untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG

    und London Stock Exchange Group plc

    Heute wurde der Deutsche Börse AG ("DBAG") die Entscheidung der Europäischen

    Kommission, den empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG

    und der London Stock Exchange Group plc ("LSEG") zu untersagen, förmlich

    zugestellt. Dadurch ist der Eintritt der Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1

    B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das Tauschangebot der

    HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 unmöglich geworden.

    Dementsprechend ist das Tauschangebot automatisch erloschen und die

    Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der LSEG vom 16. März

    2016 automatisch beendet.

    In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Tauschangebots der HLDCO123 PLC

    an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016, wird HLDCO123 PLC das Erlöschen

    des Tauschangebots veröffentlichen und die depotführenden Banken der

    Aktionäre der DBAG, die das Tauschangebot angenommen haben, anweisen, das

    Tauschangebot durch Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien

    rückabzuwickeln. Die Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien

    (ISIN DE000A2AA253) in die ursprüngliche ISIN (ISIN DE0005810055) wird

    voraussichtlich am 3 April 2017 nach Handelsschluss erfolgen. Gleichzeitig

    wird der Handel der zum Tausch eingereichten, unter der ISIN DE000A2AA253

    geführten DBAG Aktien eingestellt.

    Die Rückbuchung und Rückübertragung ist für diejenigen DBAG Aktionäre

    kosten- und spesenfrei, die ihre DBAG Aktien in Girosammelverwahrung bei

    einer depotführenden Bank halten, vorausgesetzt, diese depotführende Bank

    hält die Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream.

    DISCLAIMER

    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder

    Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch

    oder Verkauf von Aktien dar. Die Bedingungen und weitere das Tauschangebot

    der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG betreffende Bestimmungen waren,

    soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots modifiziert, in der von

    der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten

    Angebotsunterlage mitgeteilt.

    Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften

    des

    U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer

    Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

    Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der

    HLDCO123 PLC, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie

    anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen

    Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches

    Angebot in den USA statt.

    Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

    deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige

    Broker außerhalb des Tauschangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der

    DBAG erwerben bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher

    Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder

    Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der DBAG gewähren. Diese

    Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu

    ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe

    werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik

    Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

    Diese Veröffentlichung enthält Aussagen, bei denen es sich um

    "zukunftsgerichtete Aussagen" handelt oder die als solche betrachtet werden

    könnten. "Zukunftsgerichtete Aussagen" sind naturgemäß vorausblickend und

    basieren nicht auf historischen Fakten, sondern vielmehr auf aktuellen

    Erwartungen und Prognosen der Geschäftsleitung von DBAG und LSEG im Hinblick

    auf zukünftige Ereignisse und unterliegen damit Risiken und Ungewissheiten,

    die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von

    denjenigen abweichen, die durch die zukunftsgerichtete Aussage zum Ausdruck

    gebracht oder impliziert wurden. Häufig, jedoch nicht immer, können

    zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten

    Wörtern wie "plant", "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird erwartet",

    "unterliegt", "budgetiert", "eingeplant", "einschätzen", "sagt voraus",

    "beabsichtigt", "antizipiert" oder "antizipiert nicht" oder "glaubt" bzw. an

    Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder an Aussagen erkannt werden,

    wonach bestimmte Aktionen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreten "können",

    "könnten", "sollten", "würden" oder "werden". Obwohl DBAG und LSEG glauben,

    dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen reflektierten Erwartungen

    angemessen sind, können DBAG und LSEG nicht zusichern, dass die Erwartungen

    sich als richtig erweisen. Aufgrund ihrer Art beinhalten zukunftsgerichtete

    Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse und Umstände

    beziehen, die in der Zukunft liegen. Es gibt eine Reihe von Faktoren, auf

    Grund derer die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denjenigen abweichen

    können, die durch die zukunftsgerichtete Aussage zum Ausdruck gebracht oder

    impliziert wurden.

    Kontakt:

    Kai Fischer

    Group Communications

    Deutsche Börse AG

    Telefon: +49 69 211 1 86 73

    Martin Halusa

    Group Communications

    Deutsche Börse AG

    Telefon: +49 69 211 1 29 01

    Grit Beecken

    Group Communications

    Deutsche Börse AG

    Telefon: +352 2 43 3 23 75

    E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com

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    31.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Deutsche Börse AG

    -

    60485 Frankfurt am Main

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)69 211 - 0

    E-Mail: ir@deutsche-boerse.com

    Internet: www.deutsche-boerse.com

    ISIN: DE0005810055, DE000A2AA253, DE000A1RE1W1, DE000A1R1BC6,

    DE000A161W62, DE000A1684V3

    WKN: 581005, A2AA25, A1RE1W, A1R1BC, A161W6, A1684V

    Indizes: DAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    München, Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    556563 31.03.2017 CET/CEST

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