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    DGAP-Adhoc  880  0 Kommentare Marenave Schiffahrts AG: Abschluss der maßgeblichen Verträge für eine Enthaftung der Marenave (deutsch)

    Marenave Schiffahrts AG: Abschluss der maßgeblichen Verträge für eine Enthaftung der Marenave

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    DGAP-Ad-hoc: Marenave Schiffahrts AG / Schlagwort(e):

    Vereinbarung/Kapitalrestrukturierung

    Marenave Schiffahrts AG: Abschluss der maßgeblichen Verträge für eine

    Enthaftung der Marenave

    31.03.2017 / 23:26 CET/CEST

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die Marenave Schiffahrts AG (Marenave oder Gesellschaft) hat heute mit der

    Mehrzahl der die Marenave-Flotte finanzierenden Banken durch Abschluss einer

    Restrukturierungs- und Enthaftungsvereinbarung sowie einer Verzichts- und

    Verwertungsvereinbarung die maßgeblichen vertraglichen Grundlagen für eine

    vollständige Enthaftung der Gesellschaft von Finanzverbindlichkeiten

    geschaffen.

    Die zwischen der Marenave, der Mehrzahl der finanzierenden Banken sowie den

    Einschiffsgesellschaften geschlossenen Vereinbarungen haben u.a. den

    Abverkauf der gesamten Marenave-Flotte zum Gegenstand. Die Vereinbarungen

    sehen vor, unter welchen Bedingungen die Marenave von sämtlichen die

    Schiffsfinanzierungsdarlehen besichernden Verbindlichkeiten enthaftet wird

    und ihr ein gewisser Betrag für die Finanzierung der Unternehmensfortführung

    verbleibt. Im Zuge der Veräußerung der Schiffe auf

    Einschiffsgesellschaftsebene sollen die Banken unter bestimmten Bedingungen

    auf die offenen Forderungen aus den Schiffsfinanzierungsdarlehen insoweit

    verzichten, als dies für die Ermöglichung einer solventen Liquidation der

    jeweiligen Einschiffsgesellschaft erforderlich ist.

    Die Wirksamkeit der Vereinbarungen steht teilweise noch unter Vorbehalten

    und zwar unter anderem dem Vorbehalt des Ausscheidens einer nicht an den

    Vereinbarungen beteiligten finanzierenden Bank als Darlehensgeber. Die

    Vereinbarungen sehen zudem verschiedene Kündigungsrechte vor, unter anderem

    für den Fall der nicht fristgemäßen Erreichung bestimmter Meilensteine.

    Die Enthaftung ist gemäß der bereits von der Marenave abgeschlossenen

    Investorenvereinbarung wiederum wesentliche Voraussetzung für den Einstieg

    der Investoren im Wege von Kapitalmaßnahmen (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 20.

    Februar 2017), für den mit dem Abschluss der vorstehend genannten

    Vereinbarungen nun ein wesentlicher Grundstein gesetzt worden ist.

    Der Vorstand

    Kontakt:

    Bernd Raddatz, kaufmännischer Leiter

    Marenave Schiffahrts AG

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    31.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Marenave Schiffahrts AG

    Caffamacherreihe 7

    20355 Hamburg

    Deutschland

    Telefon: 040 / 28 41 93 0

    Fax: 040 / 28 41 93 297

    E-Mail: info@marenave.com

    Internet: www.marenave.com

    ISIN: DE000A0H1GY2

    WKN: A0H1GY

    Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin,

    München; Open Market in Frankfurt

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    560973 31.03.2017 CET/CEST

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