Widerspruch Lebensversicherungen
Beendigung der Lebensversicherung vor Vertragsende zum lukrativen Rückabwicklungswert
Wer seinen Lebensversicherungsvertrag vorfristig beenden möchte, der bekommt nicht selten weniger Geld zurück als er eingezahlt hat. Der sogenannte Rückkaufswert ist oftmals so niedrig, dass es schmerzt. Aber manchmal scheint man keine andere Wahl zu haben als den Vertrag zu kündigen. Doch das muss nicht sein! Wir haben erst jüngst wieder gegenüber mehreren Versicherungen – u.a. der Alte Leipziger, der HDI und der Prisma Life – eine deutliche Mehrzahlung durchsetzen können. Unser „Geheimnis“: Vertrag widerrufen und Rückabwicklungswert fordern. Für eine erste überschlagmäßige Berechnung können Sie direkt unseren kostenfreien Sofort-Rechner nutzen.
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Mit Widerspruch zu mehr Geld
Bei einer Kündigung erhält man den in den jährlichen Versicherungsinformationen ausgewiesenen Rückkaufswert. Lässt man sich diesen auszahlen, dann erleidet man vor allem dann, wenn der Vertrag noch relativ jung ist, einen herben Verlust. Kann man aber dem Vertragsabschluss widersprechen, hat man Anspruch auf den deutlich höheren Rückabwicklungswert. Denn nach einem erfolgreichen Widerspruch muss der Versicherte so gestellt werden als hätte er den Lebensversicherungsvertrag nie abgeschlossen. So stellt der Widerspruch gegenüber der Kündigung des Versicherungsvertrages fast immer die bessere Alternative dar. Der Mehrerlös ist mitunter beträchtlich. Ein versicherungsmathematisches Gutachten bestimmt den genauen Wert.Nutzen Sie unseren kostenfreien Online-Sofort-Rechner und erfahren Sie in drei Minuten, wieviel Geld Ihnen zusteht. Nach dem Sofort-Check haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag kostenfrei von uns prüfen zu lassen.
Falsche Widerspruchsbelehrung ermöglicht Widerspruch
Über die Hälfte aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Belehrungen, die zum Widerspruch und damit zur Rückabwicklung berechtigen. Am 7. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals und dann in einer Vielzahl weiterer Urteile entschieden, dass Versicherte ihren alten Lebensversicherungsvertrag auch noch heute widerrufen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden. Dann sind alle gezahlten Prämien zurückzuerstatten. Zusätzlich kann vom Versicherer ein sog. Nutzungsersatz verlangt werden, da er mit den eingezahlten Versicherungsraten Gewinne – also „Nutzungen“ - erwirtschaftet hat.
Fehlern in der Widerspruchsbelehrung
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Den gravierendsten Fehler, den eine Versicherung bei der Belehrung ihres Kunden über dessen Widerspruchsrecht machen kann, ist, ihn überhaupt nicht zu belehren. Wer weiß oder meint, keine Widerspruchsbelehrung erhalten zu haben, kann dem Vertrag widersprechen. Im Zweifel muss der Versicherer nachweisen, dass er ordnungsgemäß belehrt hat. Die meisten Versicherten haben aber Belehrungen erhalten – allerdings waren diese meist mangelhaft, indem sie insbesondere folgende Fehler enthalten: