checkAd

     446  0 Kommentare Amtsgericht Hannover legt Tuifly-Klagen dem EuGH vor

    HANNOVER (dpa-AFX) - Nach dem Chaos um ausgefallene und verspätete Flüge im Herbst 2016 hat das Amtsgericht Hannover den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Geklärt werden solle, ob massenhafte Krankmeldungen von Airline-Crews einen außergewöhnlichen Umstand darstellen - und falls ja, wie hoch die Abwesenheitsquote sein muss, teilte das Amtsgericht am Donnerstag mit. Auch solle der EuGH entscheiden, ob ein wilder Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt. Insgesamt geht es um acht Verfahren zur Entschädigung von Fluggästen. Signalwirkung für die anderen anhängigen rund 1400 Fälle erwartet Gerichtssprecher Jens Buck nicht. Bis zur Entscheidung werde es voraussichtlich eineinhalb Jahre dauern.

    Im Kern geht es um die Frage, ob Tuifly den Klägern Entschädigungen zahlen muss. Im Herbst 2016 hatten viele Piloten und Flugbegleiter die Arbeit niedergelegt. Zuvor war bekanntgeworden, dass die zum weltgrößten Reisekonzern Tui gehörende Airline unter Führung der arabischen Etihad mit der österreichischen Air-Berlin-Tochter Niki in eine Holding integriert werden soll. An mehreren Tagen fielen Flüge aus. Tui musste rund 3000 Reiseverträge kündigen. Die Flugausfälle kosteten das Unternehmen 22 Millionen Euro - mögliche Kosten für den Rechtsstreit nicht inklusive.

    Bisher wollte Tuifly die betroffenen Urlauber nicht auf Basis der Fluggastrechteverordnung entschädigen, weil sie die massenhaften Krankmeldungen als wilden Streik wertete. Sie erstattet nur den Reisepreis und macht höhere Gewalt geltend./tst/DP/tos





    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Amtsgericht Hannover legt Tuifly-Klagen dem EuGH vor Nach dem Chaos um ausgefallene und verspätete Flüge im Herbst 2016 hat das Amtsgericht Hannover den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Geklärt werden solle, ob massenhafte Krankmeldungen von Airline-Crews einen außergewöhnlichen Umstand …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer