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    SpruchZ  1113  0 Kommentare Squeeze-out Brau und Brunnen AG: Landgericht Dortmund setzt Barabfindung nunmehr auf EUR 99,64 fest (+ 15,35%)

    In dem Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-outs bei der Brau und Brunnen AG hat das Landgericht Dortmund den Barabfindungsbetrag je Brau-und-Brunnen-Aktie auf EUR 99,64 festgesetzt.

    In dem Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre bei der Brau und Brunnen AG hat das Landgericht Dortmund den Barabfindungsbetrag je Brau-und-Brunnen-Aktie nunmehr mit Beschluss vom 20. März 2017 auf EUR 99,64 festgesetzt. Im Vergleich zu den ursprünglich gebotenen EUR 86,38 (dann erhöht auf EUR 88,51) entspricht dies einer Anhebung um 15,35%.

     

    Das LG Dortmund hatte die Barabfindung 2010 noch deutlicher angehoben (Beschluss vom 25. November 2010, Az. 18 O 158/05 AktE). Die Hauptaktionärin, die zur Oetker-Gruppe gehörende RB Brauholding GmbH, sollte demnach EUR 120,40 zahlen. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hin hatte das OLG Düsseldorf die beiden Verfahren zum BuG und zum Squeeze-out an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2011/12/spruchverfahren-brau-und-br ....

     

    In dem zurückverwiesenen Verfahren hatte die Antragsgegnerin den gerichtlichen Sachverständigen Prof. Großfeld massiv in sehr unschöner Weise angegriffen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/04/spruchverfahren-zur-brau-und-brunnen-ag.html.

     

    Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Spruchverfahrens einschließlich der Kosten der Antragsteller zu tragen. Diese Kostenregelung gilt auch für das Beschwerdeverfahren.

     

    Gegen den Beschluss des Landgerichts können die Beteiligten noch Beschwerde zum OLG einlegen.

     

    LG Dortmund, Beschluss vom 20. März 2017, Az. 18 O 158/05 AktE

    Sterzelmaier u.a. ./. RB Brauholding GmbH

    47 Antragsteller

    gemeinsamer Vertreter: RA Axel Pohlmann, 44135 Dortmund

    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:

    Rechtsanwälte Streitböger und Speckmann, 33602 Bielefeld




    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Squeeze-out Brau und Brunnen AG: Landgericht Dortmund setzt Barabfindung nunmehr auf EUR 99,64 fest (+ 15,35%) In dem Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-outs bei der Brau und Brunnen AG hat das Landgericht Dortmund den Barabfindungsbetrag je Brau-und-Brunnen-Aktie auf EUR 99,64 festgesetzt.