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    CLLB Rechtsanwälte  237  0 Kommentare V PLUS FONDS (V+) - WEITERER ERFOLG FÜR ANLEGER









    DGAP-Media / 20.04.2017 / 14:16



    München, 20.04.2017 - CLLB Rechtsanwälte erwirken für Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG einen dinglichen Arrest gegen die Gründungsgesellschafterin.

     

    Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte in der Vergangenheit bereits für Mandanten, die eine Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG gezeichnet hatten, einen dinglichen Arrest gegen die Gründungsgesellschafterin des Fonds erwirkt. Ein Arrest dient der Sicherung von Vermögen für geltend gemachte Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Gründungsgesellschafterin.

     

    Zwischenzeitlich hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nun auch für Mandanten, die eine Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG gezeichnet hatten, einen solchen dinglichen Arrest gegen die Gründungsgesellschafterin des Fonds erwirkt.

     

    In beiden Fällen teilte das Gericht nach vorläufiger Rechtsauffassung die Meinung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass sowohl der Verkaufsprospekt der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG als auch der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG mehrere Fehler aufweisen würde, die für die Anleger erfahrungsgemäß maßgebliches Gewicht haben, weil sie u.a. die Sicherheit der Kapitalanlage betreffen.

     

    Diese Entscheidungen haben nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte für Anleger der beiden Fonds ganz erhebliche Konsequenzen:

     

    Ist der Verkaufsprospekt, so wie von CLLB Rechtsanwälte herausgearbeitet, fehlerhaft, so sind Anlegerberater / Anlagevermittler grundsätzlich verpflichtet, diese Fehler richtig zu stellen. Unterbleibt dies, so besteht für den einzelnen Anleger regelmäßig ein Schadenersatzanspruch, der auf eine komplette Rückabwicklung der Beteiligung, also auf die Erstattung des vollen eingezahlten Kapitals und die Befreiung von weiteren Verpflichtungen, wie beispielsweise Ratenzahlungen, gerichtet ist. Im Gegenzug muss der Anleger lediglich die Beteiligung übertragen. Für den Anleger vorteilhaft ist bei derartigen Auseinandersetzungen regelmäßig, dass der Berater grundsätzlich die Beweislast dafür trägt, auf Prospektfehler hingewiesen zu haben.

     

    Daneben kommen bei fehlerhaften Prospekten auch Ansprüche des einzelnen Anlegers gegen die Treuhänderin sowie gegen die Gründungsgesellschafter in Betracht. Auch diese Ansprüche sind auf eine volle Rückabwicklung gerichtet.

     

    CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen. Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.

     




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    Emittent/Herausgeber: CLLB Rechtsanwälte

    Schlagwort(e): Finanzen


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    565947  20.04.2017 








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