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    GEWA-Anleihe  510  0 Kommentare Keine Beschlüsse auf AGV am 25.04.17!


    Keine Beschlüsse auf Anleihegläubigerversammlung (AGV) möglich – wie der Anleihen Finder Redaktion soeben von zuständiger Stelle mitgeteilt wurde, werden auf der anberaumten GEWA-Gläubigerversammlung am 25.04.2017 keine Beschlüsse gefasst werden. Ein Schreiben der mzs Rechtsanwälte an die GEWA-Gläubiger zum Stand des Insolvenzverfahrens bestätigt das.

    Kein Beschluss möglich

    Demnach konnte zwischenzeitlich Einvernehmen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG darüber erreicht werden, dass auf der Versammlung am 25.04.2017 keine Beschlüsse gefasst werden. Damit reduziert sich das Treffen auf eine reine Informationsveranstaltung. Ein Grund für die Nicht-Beschlussfähigkeit der AGV ist unter anderem, dass die für Teilnehmer erforderliche Sperrbescheinigung bei den Depotbanken nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Die Einladung zur AGV sei laut mzs Rechtsanwälte darüber hinaus aus formalen wie aus sachlichen Gründen falsch.

    Alle Anleihegläubiger können weiterhin persönlich an der Veranstaltung teilnehmen, wenn sie sich rechtzeitig anmelden und eine Sperrbescheinigung im Original vorlegen.

    Hinweis: Der Anleihen Finder wird ebenfalls über die neuesten Entwicklungen und Informationen berichten.

    ANLEIHE CHECK: Die vierjährige GEWA-Anleihe 2014/18 (WKN A1YC7Y) hat ein Gesamtvolumen von 35 Millionen Euro, das vollständig platziert wurde. Die Anleihe wird jährlich mit 6,50 Prozent verzinst und läuft bis zum 24. März 2018. Aktuell notiert die GEWA-Anleihe bei 34,5 Prozent (Stand: 20.04.2017).

    Foto: GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG

    Anleihen Finder Datenbank

    Unternehmensanleihe der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG 2014/2018

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