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    Neue Probleme für Volkswagen  1066  0 Kommentare hunderttausende Autokreditverträge der Volkswagen Bank rechtsfehlerhaft - Stiftung Warentest titelt: "VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rückgabe-Chance für Autokäufer"

    Berlin/Braunschweig/Trier (ots) - Die Stiftung Warentest berichtet
    über einen vor dem Landgericht Berlin anhängigen Prozess gegen die
    Volkswagen Bank, der für den Volkswagen-Konzern sehr teuer werden
    könnte. In dem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Trier
    geführten Verfahren verlangt der Kläger die Rückabwicklung seines
    widerrufenen Autokreditvertrages. Nach geltendem Recht können
    Verbraucher ihre Darlehensverträge zeitlich unbeschränkt widerrufen,
    wenn die Bank ihre Kunden bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß
    belehrt hat. Das ist nach Ansicht der Rechtsanwälte bei nahezu allen
    Finanzierungen der Volkswagen Bank seit Mitte 2010 der Fall. Die
    Besonderheit für Kreditverträge, die seit dem 13.06.2014
    abgeschlossen wurden, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Wenn
    Verbraucher ihren Kredit widerrufen, erhalten sie gegen Rückgabe des
    Fahrzeugs sowohl die gesamte Anzahlung als auch alle bislang
    gezahlten Raten nahezu vollständig zurück. Für die gefahrenen
    Kilometer muss keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden." Dies
    kommentiert die Stiftung Warentest, die den Musterprozess in Berlin
    beobachtet hat, wie folgt: "Wenn die Bank schlecht über Rechte und
    Pflichten rund um den Darlehensvertrag informiert, fahren die Kunden
    mit Krediten ab dem 13. Juni 2014 zu traumhaft günstigen
    Konditionen."

    Das Widerrufsrecht beschränkt sich nicht auf die vom Abgasskandal
    betroffenen Fahrzeuge, sondern steht allen Autokäufern zu, die ihren
    VW, Audi, Seat oder Skoda bei der Volkswagen Bank oder deren
    Zweigniederlassungen (Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank) finanziert
    haben. Nach Angaben der Stiftung Warentest hat die VW-Bank etwa 2,15
    Millionen Finanzierungsverträge im Bestand und die Forderungen aus
    diesen Verträgen beliefen sich auf 23,3 Milliarden Euro. Allerdings
    sind Verträge gewerblicher Kunden nicht widerrufbar.

    Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass auch viele
    Kreditverträge anderer Autobanken fehlerhafte Belehrungen enthalten
    und daher ebenso widerrufbar sind. Die auf das
    Verbraucherwiderrufsrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig
    aus Trier bietet allen Autobesitzern unter
    http://www.lehnen-sinnig.de eine kostenlose und unverbindliche
    Erstberatung zu diesem Thema.

    Die ausführliche Berichterstattung der Stiftung Warentest samt
    Musterwiderrufsschreiben ist erreichbar unter:

    https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-
    fuer-Autokaeufer-5165777-0/

    OTS: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/122701
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_122701.rss2

    Pressekontakt:
    Pressesprecher: Dr. Christof Lehnen
    Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
    Max-Plank-Straße 22
    D - 54296 Trier
    Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
    Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
    E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
    Web: www.lehnen-sinnig.de

    Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier ist
    eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und berät und
    vertritt bundesweit über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal.




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