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    DGAP-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Auftragseingänge


    AIXTRON gruppiert Portfolio für Zukunftstechnologien mit individuellen Finanzierungskonzepten / Gute Umsatzerlöse und Auftragseingänge in Q1/2017 / Positiver Cashflow erhöht Liquidität / Erste Maßnahmen zur Fokussierung der F&E Aufwendungen


    25.04.2017 / 07:32



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    AIXTRON gruppiert Portfolio für Zukunftstechnologien mit individuellen Finanzierungskonzepten



    Gute Umsatzerlöse und Auftragseingänge in Q1/2017 / Positiver Cashflow erhöht Liquidität / Erste Maßnahmen zur Fokussierung der F&E Aufwendungen



    Herzogenrath, 25. April 2017 - AIXTRON SE (FWB: AIXA; OTC: AIXNY), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, hat heute seine Ergebnisse für das erste Quartal 2017 veröffentlicht.



    Die Umsatzerlöse in Q1/2017 stiegen im Jahresvergleich auf EUR 53,6 Mio. (Q1/2016: EUR 21,4 Mio.; Q4/2016: EUR 89,8 Mio.) und damit auf den höchsten Wert zu Jahresbeginn seit 2011. Grund hierfür war vor allem die gute Auftragslage und die Nachfrage nach Produktionsanlagen für Opto- und Leistungselektronik, LEDs sowie für Speicheranwendungen.



    Der Free Cashflow belief sich in Q1/2017 auf EUR 33,3 Mio. und verbesserte sich damit im Jahresvergleich um EUR 53,6 Mio. (Q1/2016: EUR -20,3 Mio., Q4/2016: EUR -4,9 Mio.). Dies ist vor allem auf den Ausgleich ausstehender Forderungen und erhaltene Anzahlungen von Kunden zurückzuführen.



    In Q1/2017 lag der Auftragseingang bei EUR 61,9 Mio. und damit 39% über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum (Q1/2016: EUR 44,4 Mio.; Q4/2016: EUR 60,5 Mio.). Damit setzte sich die gleichbleibend hohe Nachfrage der vergangenen Monate nach Anlagen für LED-, Telekommunikations- und optoelektronischen Anwendungen fort.



    Der Anlagen-Auftragsbestand zum 31. März 2017 lag bei EUR 87,6 Mio. und damit 12% über dem Wert vom Anfang des Jahres in Höhe von EUR 78,1 Mio. (31. März 2016: EUR 67,7 Mio.).



    Die liquiden Mittel inklusive kurzfristiger Finanzanlagen (Bankeinlagen mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen) stiegen zum 31. März 2017 auf EUR 193,6 Mio. gegenüber EUR 160,1 Mio. zum 31. Dezember 2016. Die Differenz ist hauptsächlich auf den Ausgleich von Forderungen zurückzuführen.




    Eckdaten Finanzlage












































































































      2016 2017 +/- 2016 2017 +/-
    (in Millionen EUR) Q1 Q1 % Q4 Q1 %
    Auftragseingang 44,4 61,9 39 60,5 61,9 2
    Auftragsbestand (nur Anlagen) 67,7 87,6 29 78,1 87,6 12
    Umsatzerlöse 21,4 53,6 - 89,8 53,6 -40
    Bruttoergebnis (inkl. EUR 1m TFOS Effekt) 3,1 13,6 - 29,4 13,6 -54
    % 15 25 10 pp 33 25 -8 pp
    EBITDA -11,7 -6,0 49 12,5 -6,0 -
    EBIT -14,7 -12,7 14 7,9 -12,7 -
    % -69 -24 45 pp 9 -24 -33 pp
    Bereinigtes EBIT* -14,7 -6,1* 59 7,9 -6,1* -
    Nettoergebnis -15,5 -13,5 13 6,4 -13,5 -
    % -72 -25 47 pp 7 -25 -32 pp
    Ergebnis je Aktie (EUR) -0,14 -0,12 14 0,05 -0,12 -
    Zahlungsmittelzufluss (Free Cashflow)** -20,3 33,3 - -4,9 33,3 -

    * Q1/17 EBIT bereinigt um EUR 6,6 Mio. außerordentliche TFOS Abschreibungen

    **CF laufende Geschäftstätigkeit + CF Investitionstätigkeit + Veränderung der kurzfristigen Finanzanlagen, bereinigt um Akquisitionseffekte

    Geschäftsentwicklung



    Die Umsatzerlöse haben sich im ersten Quartal 2017 wie erwartet entwickelt. Treiber der Entwicklung bei Umsatz und Auftragseingängen war wie in den Vorquartalen die Nachfrage nach Produktionsanlagen für Spezial-LEDs, Telekommunikations- und Optoelektronik sowie für Speicheranwendungen, was vor allem auf Technologietrends wie Big Data, Cloud Computing, Elektromobilität oder den kommenden Mobilfunkstandard 5G zurückzuführen ist.



    Erste Maßnahmen zur Fokussierung der F&E Aufwendungen für die Entwicklung zukünftiger Technologien waren die Einstellung der Anlagenentwicklungsaktivitäten für III-V-Materialien zukünftiger Prozessorgenerationen (TFOS). Diese resultierten in außerordentlichen Abschreibungen in Höhe von EUR 6,6 Mio.



    Die Herstellungskosten in Q1/2017 stiegen im Jahresvergleich auf EUR 40,0 Mio. oder 75% vom Umsatz (Q1/2016: EUR 18,3 Mio. oder 85% vom Umsatz; Q4/2016: EUR 60,5 Mio. oder 67%). Dies war vor sowohl auf die entsprechenden Umsatzniveaus als auch den Verkauf von AIX R6 Anlagen mit niedriger Marge und außerordentliche Abschreibungen in Höhe von EUR 1 Mio. im Zusammenhang mit den TFOS Aktivitäten in Q1/2017 zurückzuführen.



    Im Quartalsvergleich entwickelten sich das Bruttoergebnis und die Bruttomarge in Q1/2017 mit EUR 13,6 Mio. bzw. 25% positiv gegenüber dem Vorjahr, sanken jedoch im Vergleich zum Vorquartal (Q1/2016: EUR 3,1 Mio., 15% Bruttomarge; Q4/2016: EUR 29,4 Mio., 33% Bruttomarge) hauptsächlich aufgrund der zuvor genannten Faktoren.



    Die betrieblichen Aufwendungen in Q1/2017 stiegen auf EUR 26,4 Mio. (Q1/2016: EUR 17,8 Mio.; Q4/2016: EUR 21,4 Mio.). Das war vornehmlich auf höhere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung zurückzuführen, die in Q1/2017 außerordentliche Abschreibungen im Zusammenhang mit den TFOS Aktivitäten in Höhe von EUR 5,6 Mio. enthielten.



    Das EBITDA in Q1/2017 belief sich auf EUR -6,0 Mio. und verbesserte sich damit um 49% gegenüber dem Vorjahr (Q1/2016: EUR -11,7 Mio.; Q4/2016: EUR 12,5 Mio.).



    Das EBIT verbesserte sich im Vorjahresvergleich um 14% auf EUR -12,7 Mio. in Q1/2017 (Q1/2016: EUR -14,7 Mio.; Q4/2016: EUR 7,9 Mio.).



    Das bereinigte EBIT, ohne die zuvor beschriebenen TFOS Abschreibungen, belief sich auf EUR -6,1 Mio.



    Das Nettoergebnis in Q1/2017 belief sich auf EUR -13,5 Mio. und verbesserte sich damit um 13% gegenüber dem Vorjahr (Q1/2016: EUR -15,5 Mio.; Q4/2016: EUR 6,4 Mio.). Das um die außerordentlichen TFOS Abschreibungen bereinigte Nettoergebnis lag bei EUR -6,9 Mio.



     



    Bericht des Vorstands



    "AIXTRON verfügt über ein breites Portfolio von Schlüsseltechnologien für eine Reihe unterschiedlicher Anwendungen und Industrien. Um unsere F&E Aufwendungen für die Entwicklung zukünftiger Technologien stärker zu fokussieren, werden wir unser Portfolio für Zukunftstechnologien gruppieren und in klar definierte eigenständige Einheiten überführen, um diese mit entsprechenden Technologiepartnern zu finanzieren.", sagt Kim Schindelhauer, Vorstandsvorsitzender der AIXTRON SE.



    "Um unsere Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zu fokussieren, haben wir in einem ersten Schritt Abschreibungen in Höhe von EUR 6,6 Mio. vorgenommen, welche aus der Einstellung der Anlagenentwicklungsaktivitäten für III-V-Materialien zukünftiger Prozessorgenerationen (TFOS) resultieren. Wir werden hier keine weiteren Investitionen vornehmen bis deutlich ist, wann diese Materialien im Markt eingeführt werden und wir einen Partner haben, der die Entwicklungskosten trägt. Dann jedoch werden wir unsere Kunden bei der Markteinführung von TFOS Materialien engagiert unterstützen."



     



    Prognose



    Die Umsatzentwicklung der ersten drei Monate 2017 wurde durch den guten Auftragsbestand am Jahresende 2016 unterstützt. Der vergleichsweise hohe Auftragseingang stützt die Erwartungen des Vorstands hinsichtlich der Entwicklung von Umsätzen und Aufträgen im Jahr 2017. Dementsprechend bestätigt der Vorstand die im Februar 2017 abgegebene Gesamtjahresprognose mit einem Auftragseingang und Umsatzerlösen von jeweils insgesamt EUR 180 bis 210 Mio. Auch erwartet der Vorstand weiterhin eine Verbesserung des Free Cashflow im Vergleich zum Vorjahr sowie ein positives EBIT für das Gesamtjahr 2018 zu erzielen.



     



    Finanzinformationen



    Die Präsentation zu den Ergebnissen des ersten Quartals 2017 ist unter http://www.aixtron.com/de/investoren/ir-praesentationen verfügbar. Die vollständigen Finanztabellen des Konzerns (Gewinn- und Verlustrechnung, Sonstiges Ergebnis der Periode, Bilanz, Kapitalflussrechnung sowie Entwicklung des Eigenkapitals) zu dieser Pressemitteilung sind als Teil des Quartalsfinanzberichts Q1/2017 unter http://www.aixtron.com/de/investoren/finanzberichte abrufbar.



     



    Telefonkonferenz für Investoren



    Im Rahmen der Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten Quartals 2017 wird AIXTRON am Donnerstag, den 25. April 2017, um 09:00 Uhr MESZ (24:00 PDT (24.4.17), 03:00 EDT) eine Telefonkonferenz (in englischer Sprache) für Analysten und Investoren abhalten. Sie können sich ab 08:45 Uhr MESZ (23:45 PDT (24.4.17), 02:45 EDT) unter folgender Telefonnummer in die Konferenz einwählen: +49 (69) 247501-899 oder +1 (212) 444-0297. Einen Audiomitschnitt oder eine Abschrift finden Sie nach der Konferenz unter http://www.aixtron.com/de/investoren/events/telefonkonferenz.



    Kontakt:



    Guido Pickert

    Investor Relations und Konzernkommunikation

    T: +49 (2407) 9030-444

    F: +49 (2407) 9030-445
    invest@aixtron.com



    Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; OTC: AIXNY) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.



    Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), Atomic Level SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), Gas Foil Rotation(R), Optacap(TM), OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), TriJet(R)


    Aufgrund von Rundungsdifferenzen ist es möglich, dass in der Summierung der Einzelpositionen Unterschiede zu den angegebenen Summen auftreten und aus diesem Grunde auch Prozentsätze nicht genau den absoluten Zahlen entsprechen könnten.

    Zukunftsgerichtete Aussagen

    Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind.. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.



    Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.















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