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ADLER Real Estate AG: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung 2017 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis 10:1 des bestehenden Grundkapitals vor
DGAP-Ad-hoc: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung 2017 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis 10:1 des bestehenden Grundkapitals vor
Berlin, 24. April 2017: Vorstand und Aufsichtsrat der ADLER Real Estate AG haben heute gemeinsam beschlossen, der für den 7. Juni 2017 geplanten ordentlichen Hauptversammlung 2017 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis 10:1 des bestehenden satzungsmäßigen Grundkapitals vorzuschlagen, mithin eine Erhöhung von EUR 47.702.374,00 um EUR 4.770.237,00 auf EUR 52.472.611,00. Diese Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt vor dem Hintergrund der positiven Unternehmensentwicklung der letzten Geschäftsjahre und angesichts der Tatsache, dass die Gesellschaft über eine hohe Kapitalrücklage verfügt. Die Ausgabe von Gratisaktien dient dazu, die Aktionäre am Erfolg der Gesellschaft mitpartizipieren zu lassen.
Die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 10:1 beruht auf dem satzungsmäßigen Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Hauptversammlung, das die Ausgabe von Bezugsaktien im Hinblick auf die Ausübung von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen bis zum 31. Dezember 2016 berücksichtigt. Soweit in dem Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zur Eintragung des Beschlusses über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln weitere Bezugsaktien aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen entstehen und sich dadurch das Grundkapital der Gesellschaft erhöht, steht auch den Inhabern dieser Bezugsaktien ein Anspruch auf neue Aktien aus der Kapitalerhöhung entsprechend ihrem bisherigen Anteil am Grundkapital zu. Aufgrund des erhöhten Grundkapitals wird das Bezugsverhältnis dann allerdings nicht genau 10:1 betragen, sondern über 10 bestehende Aktien je neue Aktie liegen.