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     2715  0 Kommentare Widerrufsjoker: ING Diba wird nervös

    Dass die Baufinanzierungen der ING Diba aus dem Zeitraum Mitte 2010 bis Ende 2015 mehrheitlich fehlerhaft sind und mit dem Widerrufsjoker widerrufen werden können, haben wir in dieser Kolumne schon beschrieben. Nun wird die ING Diba offenbar nervös. Denn es geht um eine Menge Geld. Rund 400.000 Baufinanzierungen könnten betroffen sein.

    In diesen Tagen erreichte die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) ein Anruf der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Deren Aufgabe ist es normalerweise – ähnlich wie die Schufa – Banken und Unternehmen Auskunft über die Kreditwürdigkeit ihrer bestehenden oder potenziellen Kunden zu geben. Die Creditreform teilte mir mit, dass die ING Diba eine Anfrage bezüglich der IG Widerruf gestartet habe. Das ist seltsam, denn die IG Widerruf steht in keiner Geschäftsbeziehung zur ING Diba und hat das auch nicht vor. Genauso wenig gibt es etwas über unsere Kreditwürdigkeit zu sagen, da wir als Zusammenschluss von Verbrauchern und Anwälten keine Kredite aufnehmen.

    Die einzige Verbindung, die es zwischen der IG Widerruf und der ING Diba gibt, sind unsere Publikationen rund um den Widerrufsjoker und die zahlreichen fehlerhaften Kreditverträge der ING Diba. Und die scheinen die Frankfurter Bank jetzt so nervös zu machen, dass sie die Creditreform auf uns angesetzt hat. Denn immerhin haben mittlerweile zahlreiche Medien, wie n-tv, die FAZ oder das Manager Magazin über unsere Analyse berichtet (siehe Pressespiegel auf widerruf.info).

    Demzufolge greift bei fast allen Baufinanzierungen der ING Diba aus dem Zeitraum Mitte 2010 bis Ende 2015 der Widerrufsjoker, weil in den Darlehensverträgen die Gesamtlaufzeit der Darlehen nicht angegeben ist. Das ist eine Information, die der Gesetzgeber zur Pflichtangabe gemacht hat. Ohne diese Pflichtangabe fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an. Das bedeutet, dass Kreditnehmer auch Jahre nach Abschluss des Kredits die Baufinanzierung noch widerrufen können. Sie können somit sofort aus dem teuren Darlehen aussteigen, auch wenn die Zinsbindung noch etliche Jahre läuft, und die aktuellen Niedrigzinsen zur Umschuldung nutzen.

    Wir schätzen, dass von diesem Fehler rund 400.000 Diba-Baufinanzierungen betroffen sein könnten.  Denn nach eigenen Angaben hat die ING Diba derzeit etwa 850.000 laufende Baufinanzierungen. Bei einer durchschnittlichen Laufzeit von gut zehn Jahren dürften nach unserer Einschätzung knapp die Hälfte aus dem Zeitraum 2010 bis 2015 stammen.

    Ziemlich dreist ist es übrigens, wenn die ING Diba gegenüber dem Manager Magazins sagt, man könne den von uns genannten Fehler “nicht nachvollziehen“. Denn man habe sehr wohl die Darlehenslaufzeit im Kreditvertrag genannt. Nun, dann will ich dem Verständnis etwas nachhelfen: Tatsächlich hat die ING Diba bei den Baufinanzierungen aus dem Zeitraum 2010 bis 2015 die Darlehenslaufzeit genannt. Allerdings nicht im Darlehensvertrag, wie es der Gesetzgeber verlangt, sondern in einem Beiblatt, dem sogenannten „Europäischen Standardisierten Merkblatt (ESM)“. Und dieses gehört eben nicht zum Darlehensvertrag, wie der BGH unlängst in einem Urteil (XI ZR 434/15) gegen eine Sparkasse entschieden hat.

    In diesem Urteil erklärten die obersten Richter eine Baufinanzierung für fehlerhaft und widerrufbar, weil eine Angabe (in diesem Fall die zuständige Aufsichtsbehörde) im Darlehensvertrag fehlte – obwohl sie im ESM-Beiblatt aufgeführt war. Ergo gilt auch für die ING Diba: Die Nennung der Darlehenslaufzeit im ESM ist nicht ausreichend. Der Widerrufsjoker greift daher. Die Darlehensverträge sind fehlerhaft und können widerrufen werden. Verbraucher können also aus laufenden Krediten aussteigen.

    Das gesteht auch die ING Diba ein – derzeit allerdings erst, wenn der Kunde klagt. Dann folgt recht schnell das Angebot, den Kunden aus dem Kredit zu entlassen. Denn die Bank weiß sehr wohl, dass sie hier juristisch in einer ungünstigen Position ist und versucht daher, Urteile gegen sich zu vermeiden.  

    Übrigens hat die ING Diba diesen Fehler inzwischen auch korrigiert. Denn seit 2016 findet sich die Darlehenslaufzeit tatsächlich korrekterweise in den Kreditverträgen – wie bei den anderen Banken auch. Die Darlehen der ING Diba ab 2016 sind also nicht mehr angreifbar. Für den Zeitraum Ende 2010 bis Mitte 2015 aber gilt: Verbraucher sollten diese Kreditverträge kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info anwaltlich prüfen lassen. Dort sagen Ihnen unsere Anwälte nicht nur, ob ihr Kredit betroffen ist, sondern auch, wie die konkreten Schritte zur erfolgreichen Umsetzung des Widerrufs aussehen.

    Die Anfrage der ING Diba bei der Creditreform über die IG Widerruf blieb übrigens unbeantwortet. Denn nach meiner Intervention erklärte der Datenschutzbeauftragte der Creditreform, dass keine Daten an die ING Diba weitergeben werden dürften. Der einfache Grund: Es bestehe keine Geschäftsbeziehung zwischen der IG Widerruf und ING Diba. Die Diba habe daher keinen Anspruch auf Auskunft. Das heißt aber nicht, dass wir Geheimniskrämerei betreiben. Auf der Seite „Über uns“ auf www.widerruf.info erfahren Sie alle relevanten Informationen über die IG Widerruf. Und falls dann noch Fragen offen sein sollten, beantworten wir diese gerne per Telefon oder Mail – auch Anrufe der ING Diba sind willkommen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: ING Diba wird nervös Dass die Baufinanzierungen der ING Diba aus dem Zeitraum Mitte 2010 bis Ende 2015 mehrheitlich fehlerhaft sind und mit dem Widerrufsjoker widerrufen werden können, haben wir in dieser Kolumne schon beschrieben. Nun wird die ING Diba offenbar nervös. Denn es geht um eine Menge Geld. Rund 400.000 Baufinanzierungen könnten betroffen sein.