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     1243  0 Kommentare VW Klage auf Schadensersatz: Jetzt droht Anlegern Verjährung!

    Das Musterverfahren für Schadensersatz Klagen von VW-Aktionären läuft seit März in Braunschweig. Grundsätzlich haben Anleger noch bis September Zeit, ihre Ansprüche anzumelden. Doch wer so lange wartet, macht möglicherweise einen großen Fehler - denn ihm droht die Verjährung seiner Ansprüche.

    Erstmals gibt es in Deutschland bei einer großen Anlegerklage die Möglichkeit, den eigenen Schaden ohne Kostenrisiko einzuklagen. Das geht mit Hilfe einer Prozessfinanzierung. Dabei entstehen Kosten erst, wenn klar ist, dass Volkswagen Schadensersatz zahlt – dann wird ein prozentuales Erfolgshonorar fällig. Doch das ist nur eine Option, die Aktionären offen steht.

    Welcher Weg zum Schadensersatz der günstigste ist, können Anleger mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/vw kostenlos prüfen lassen. Im Einzelnen hängt das von verschiedenen Faktoren ab: Greift beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung? Ist der Anleger risikobereit oder möchte er keinerlei Kostenrisiko eingehen?

    Wichtig ist jetzt vor allem eines: Keine Zeit verlieren! Denn am 23. Mai 2017 greift eine wichtige Verjährungsfrist. Dann sind nämlich drei Jahre vergangen, seit VW-Vorstandschef Martin Winterkorn nachweislich von den Ermittlungen der US-Behörden gegen Volkswagen wegen der Abgasmanipulationen erfahren hat. Spätestens dann (also Ende Mai 2014) hätte Volkswagen die Finanzmärkte informieren müssen. Tatsächlich wurde die Affäre jedoch erst im September 2015 publik.

    Daher haben Anleger, die VW-Aktien nach Ende Mai 2014 gekauft haben und diese Papiere bei Bekanntwerden der Affäre im September 2015 noch im Depot hatten, die besten Aussichten auf Schadensersatz. Nur für diese Aktionäre gilt auch das Angebot der Prozessfinanzierung. Im Einzelnen gibt es drei Möglichkeiten, um sich vor der Verjährung zu schützen und die guten Chancen auf Schadensersatz zu wahren.

     

    1. Individuelle Klage

    Mit einer individuellen Klage kann sich der Anleger vor der Verjährung schützen. Sobald das Musterverfahren eröffnet wird, werden alle anderen Klagen auf Eis gelegt. Dieser Weg verursacht die höchsten Kosten. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro liegt das Risiko einer Klage bei gut 2.000 Euro. Der Streitwert entspricht dabei den eingeklagten Kursverlusten. Wird die Klage gewonnen, erhält der Anleger sämtliche Kosten wieder zurück, da der unterlegene Gegner diese bezahlen muss. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten in einigen Fällen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Versicherung Kapitalanlagestreitigkeiten nicht ausgeschlossen hat. Viele Rechtsschutzversicherungen tun dies aber in ihren Bedingungen. Deswegen wird nur in wenigen Fällen eine Rechtsschutzversicherung zahlen.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    VW Klage auf Schadensersatz: Jetzt droht Anlegern Verjährung! Das Musterverfahren für Schadensersatz Klagen von VW-Aktionären wegen der Abgasaffäre läuft seit März in Braunschweig. Grundsätzlich haben Anleger noch bis September Zeit, ihre Ansprüche anzumelden. Doch wer so lange wartet, macht möglicherweise einen großen Fehler - denn ihm droht die Verjährung seiner Ansprüche.

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