checkAd

    Einzelfälle statt Routine  288  0 Kommentare Apotheker berieten 2016 mehr als 23 Millionen Mal zu inhalativen Arzneimitteln (FOTO)

    Berlin (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
    http://www.presseportal.de/bilder -

    Die Apotheken gaben im Jahr 2016 mehr als 23 Millionen
    Fertigarzneimittelpackungen zur Inhalation bei Erkrankungen aufgrund
    verengter Atemwege (obstruktive Atemwegserkrankungen) wie Asthma ab.
    "Bei den Inhalativa gegen Atemwegserkrankungen ist die individuelle
    Beratung wichtig, denn je nach Präparat unterscheidet sich die
    korrekte Anwendung erheblich", sagt Dr. Andreas Kiefer,
    Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V.
    (DAPI). Anlässlich des Weltasthmatags am 2. Mai wertete das DAPI
    Verordnungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung
    (GKV) aus. Verordnungen für Privatversicherte wurden nicht erfasst.

    Es gibt drei Hauptgruppen an Inhalatoren bei obstruktiven
    Atemwegserkrankungen: Dosieraerosole, Pulverinhalatoren und
    Vernebler. Im Jahr 2016 gaben Apotheken bundesweit mehr als 12,2
    Millionen Packungen an Dosieraerosolen bzw. deren Nachfüllungen ab.
    Das sind 52 Prozent aller inhalativen Medikamente gegen Asthma und
    anderen Erkrankungen mit verengten Atemwegen. Zusätzlich gaben sie
    rund 9,5 Millionen Packungen Pulverinhalatoren (inklusive deren
    Nachfüllungen) ab, was damit rund 40 Prozent ausmacht. Beides sind
    Fertigarzneimittel, bei denen der Inhalator Teil der Arzneiform ist.
    Davon abzugrenzen sind Fertigarzneimittel für Vernebler. Diese Geräte
    stellen aus dem Fertigarzneimittel einen inhalierbaren Dampf her. Im
    Jahr 2016 wurden etwa 1,8 Millionen Fertigarzneimittel für Vernebler
    gegen obstruktive Atemwegserkrankungen abgegeben.

    Die verschiedenen Inhalatortypen unterscheiden sich in der
    Anwendung deutlich. Zum Beispiel wäre ein Atemzug-getriggertes System
    für Kinder und Patienten mit eingeschränkter Lungenfunktion nicht
    geeignet. Wenn ein Dosieraerosol mit einer Inhalierhilfe (z.B.
    Spacer) verwendet wird, muss der Apotheker darauf achten, dass beide
    miteinander kompatibel sind.

    Kiefer: "Bei der Erfüllung von Rabattverträgen kommt es immer
    wieder vor, dass in der Apotheke ein Inhalatortyp abgegeben werden
    soll, der für einen Patienten ungeeignet ist oder an den der Patient
    nicht gewöhnt ist. In begründeten Einzelfällen können Apotheker die
    Notbremse ziehen und durch die Anwendung der 'pharmazeutischen
    Bedenken' eine Ausnahme von den ansonsten zu beachtenden Vorgaben der
    Rabattverträge machen. Das ist bürokratisch aufwändig - aber unsere
    Patienten sind es uns wert!"

    Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de

    OTS: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/7002
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
    Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
    u.sellerberg@abda.de




    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Einzelfälle statt Routine Apotheker berieten 2016 mehr als 23 Millionen Mal zu inhalativen Arzneimitteln (FOTO) - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder - Die Apotheken gaben im Jahr 2016 mehr als 23 Millionen Fertigarzneimittelpackungen zur Inhalation bei Erkrankungen aufgrund verengter Atemwege (obstruktive …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer