checkAd

     1197  0 Kommentare CMC Markets begrüßt die Allgemeinverfügung der BaFin für CFDs

    Der börsennotierte CFD-Anbieter CMC Markets (WKN: A0J2VP / ISIN: GB00B14SKR37) hat die gestern von der BaFin veröffentlichte Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG zur Beschränkung des CFD-Handels begrüßt.

    Die Finanzaufsicht beschränkt mit der Allgemeinverfügung die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden. „Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch“, erläutert BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin.

    Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben laut BaFin ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Das Verlustrisiko sei nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen, so die BaFin weiter. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, erklärt Roegele weiter.

    Marktführer CMC Markets wiederum begrüßt die Allgemeinverfügung für CFDs, die ab dem 10. August 2017 den Schutz vor einer Nachschusspflicht fordert, so dass Kunden nicht mehr Geld verlieren können als sie auf ihr Konto eingezahlt haben. Das Unternehmen teilt mit:

    Wie schon am 09. Dezember mitgeteilt, ist diese Funktionalität für Kunden von CMC Markets bereits auf der technologisch führenden NextGeneration Handelsplattform verfügbar. CMC Markets wird daher die Vorschläge der BaFin in der gesetzten Frist in vollem Umfang umsetzen können. Darüberhinaus fordert die BaFin keine weiteren Änderungen, auch keine Begrenzung des Hebels.

    CMC Markets begrüßt die Tatsache, dass die BaFin sowohl die Art und Weise als auch das Tempo beibehalten hat, die Zeit der regulatorischen Unsicherheit für den CFD-Handel In Deutschland zu beenden.

    CMC Markets ist laut des jüngsten Investment Trends Reports Marktführer in Deutschland und geht davon aus, dass die regulatorischen Änderungen diese Position durch die schnelle Implementierung der Änderungen und den Fokus auf Kunden und Service weiter stärken werden.

    An der Börse wurde die Allgemeinverfügung positiv aufgenommen. Zum einen ist damit die Unsicherheit in Bezug auf den deutschen Markt aufgelöst. Zum anderen ist CMC Markets weltweit aktiv. Letztlich dürfte die veränderte Produktpalette, etwa mit sogenannten Knock-Out-CFDs, die Branche vor allzu großen Umwälzungen bewahren.

    Melden Sie sich hier für unsere kostenlosen Newsletter an. Sie finden dort unser kostenfreies Newsletter-Angebot mit dem Namen “Die Börsenblogger Auf die Schnelle” (Wochentags) und “Die Börsenblogger D-A-CH Rundschau” (Samstags).

    Bildquelle: dieboersenblogger.de




    Die Börsenblogger
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Christoph Scherbaum M.A. und Diplom-Betriebswirt Marc Schmidt sind die Gründer von dieboersenblogger.de. Der Social-Börsenblog wurde Ende 2008 im Zeichen der Finanzkrise von den zwei Finanzjournalisten gegründet und hat sich seither fest in der Börsenmedienlandschaft etabliert. Heute schreibt ein gutes Dutzend Autoren neben Christoph Scherbaum und Marc Schmidt über Aktien, Geldanlage und Finanzen. Weitere Informationen: www.dieboersenblogger.de.
    Mehr anzeigen

    Verfasst von 2Die Börsenblogger
    CMC Markets begrüßt die Allgemeinverfügung der BaFin für CFDs Der börsennotierte CFD-Anbieter CMC Markets (WKN: A0J2VP / ISIN: GB00B14SKR37) hat die gestern von der BaFin veröffentlichte Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG zur Beschränkung des CFD-Handels begrüßt.