DGAP-News
Marenave Schiffahrts AG: Verkauf des Autotransporters schafft eine der Voraussetzungen zur Umsetzung bestehender Sanierungs- und Enthaftungsvereinbarungen mit Banken
DGAP-News: Marenave Schiffahrts AG / Schlagwort(e): Verkauf/Bankenkonsortium |
Hamburg: Die MS Mare Berlin Schiffahrts GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Marenave Schiffahrts AG (Marenave oder
Gesellschaft), hat in der vergangenen Woche einen Vertrag zum Verkauf ihres Autotransporters, des wertvollsten Schiffs der Flotte der Marenave, abgeschlossen. Parallel
hierzu wurden in der vergangenen Woche mit dem Käufer des Schiffes sowie dem - gleichermaßen bisherigen wie zukünftigen - Charterer des Schiffes Vereinbarungen dahingehend getroffen, dass der
Käufer des Schiffes den bestehenden Chartervertrag mit Hinblick auf künftige Rechte und Pflichten übernimmt. Die Verträge stehen noch unter bestimmten Wirksamkeitsvoraussetzungen.
Der Abschluss des Kaufvertrags ist gemäß der am 31. März 2017 zwischen der Marenave, den Einschiffsgesellschaften der Marenave-Gruppe und der Mehrzahl der die Marenave-Flotte finanzierenden Banken abgeschlossenen Restrukturierungs- und Enthaftungsvereinbarung sowie der Verzichts- und Verwertungsvereinbarung (siehe entsprechende Ad-Hoc-Mitteilung vom 31. März 2017) im Zuge des vereinbarten Abverkaufs der gesamten Marenave-Flotte ein notwendiger Zwischenschritt für die Enthaftung der Marenave von sämtlichen die Schiffsfinanzierungsdarlehen besichernden Verbindlichkeiten und damit für die erfolgreiche Restrukturierung der Gesellschaft. Daneben ist zur Enthaftung der Marenave unter anderem erforderlich, dass ein Teil der Erlöse aus der Veräußerung des Autotransporters nach Rückführung eines bestehenden objektbezogenen Bankdarlehens an die Mehrzahl der die Marenave-Flotte finanzierenden Banken zur teilweisen Rückführung der von diesen ausgereichten Schiffsfinanzierungsdarlehen verteilt wird.
Der Abschluss des Kaufvertrags ist gemäß der am 31. März 2017 zwischen der Marenave, den Einschiffsgesellschaften der Marenave-Gruppe und der Mehrzahl der die Marenave-Flotte finanzierenden Banken abgeschlossenen Restrukturierungs- und Enthaftungsvereinbarung sowie der Verzichts- und Verwertungsvereinbarung (siehe entsprechende Ad-Hoc-Mitteilung vom 31. März 2017) im Zuge des vereinbarten Abverkaufs der gesamten Marenave-Flotte ein notwendiger Zwischenschritt für die Enthaftung der Marenave von sämtlichen die Schiffsfinanzierungsdarlehen besichernden Verbindlichkeiten und damit für die erfolgreiche Restrukturierung der Gesellschaft. Daneben ist zur Enthaftung der Marenave unter anderem erforderlich, dass ein Teil der Erlöse aus der Veräußerung des Autotransporters nach Rückführung eines bestehenden objektbezogenen Bankdarlehens an die Mehrzahl der die Marenave-Flotte finanzierenden Banken zur teilweisen Rückführung der von diesen ausgereichten Schiffsfinanzierungsdarlehen verteilt wird.
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte